Branche
Immobilien
Immobilien werfen steuerliche Fragen auf, bei denen schnell große Beträge auf dem Spiel stehen: die Zehn-Jahres-Frist beim Verkauf, die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel, die richtige Abschreibung und die Gewerbesteuer bei Immobilien-Gesellschaften. Wir begleiten private Vermieter ebenso wie Immobilien-GmbHs, von der laufenden Vermietung bis zur Struktur beim An- und Verkauf.
Rechtsstand: Juli 2026
Kennen Sie das?
Typische Fragen in Ihrer Branche
- Der geplante Verkauf einer Immobilie und die Frage, ob die Zehn-Jahres-Frist bereits abgelaufen ist
- Mehrere Objekte in kurzer Zeit, mit dem Risiko, in den gewerblichen Grundstückshandel zu rutschen
- Vermietungseinkünfte und die Unsicherheit, welche Kosten abziehbar sind und wie richtig abgeschrieben wird
- Die Vermietung an Unternehmer und die Frage, ob sich die Umsatzsteuer-Option lohnt
- Eine Immobilien-GmbH, bei der die erweiterte Gewerbesteuerkürzung auf dem Spiel steht
Steuerliche Themen
Worauf es steuerlich ankommt
Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?
Verkaufen Sie eine Immobilie aus dem Privatvermögen, bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Innerhalb dieser Frist ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, es sei denn, Sie haben die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt. Wir prüfen, ob und ab wann ein Verkauf für Sie steuerfrei ist, und rechnen die Folgen vorab durch.
Wann werden Sie zum gewerblichen Grundstückshändler?
Verkaufen Sie innerhalb von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte, wertet die Finanzverwaltung das nach der von der Rechtsprechung entwickelten Drei-Objekt-Grenze regelmäßig als gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG). Die Folgen sind erheblich: Gewerbesteuer, Wegfall der Steuerfreiheit nach § 23 EStG und Bilanzierungspflicht. Die Grenze ist von Ausnahmen und Einzelheiten geprägt, wir bewerten Ihre Vorhaben vorab, damit ein Verkauf nicht ungewollt gewerblich wird.
Lohnt die Umsatzsteuer-Option bei Gewerbevermietung?
Die Vermietung von Immobilien ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Bei der Vermietung an Unternehmer, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie zur Umsatzsteuerpflicht optieren (§ 9 UStG) und im Gegenzug die Vorsteuer aus Bau- und Erhaltungskosten ziehen. Ändert sich die Nutzung später, ist der Vorsteuerabzug über einen Zeitraum von zehn Jahren zu berichtigen (§ 15a UStG). Ob sich die Option für Sie rechnet, hängt von den Investitionen und den Mietern ab, das rechnen wir durch.
Wie sichern Immobilien-GmbHs die erweiterte Kürzung?
Gesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, können ihren Gewerbeertrag über die erweiterte Kürzung praktisch von der Gewerbesteuer freistellen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Der Haken liegt im Wort „ausschließlich": Schon kleine schädliche Nebentätigkeiten, etwa die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen oder der Verkauf von Strom aus einer Photovoltaikanlage, können die Kürzung für den gesamten Betrieb kosten. Wir prüfen Ihre Tätigkeiten auf solche Fallstricke und richten die Struktur so ein, dass die Kürzung erhalten bleibt.
Was kostet der Immobilienkauf an Grunderwerbsteuer?
Beim Kauf eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an; den Steuersatz legen die Länder fest, in Nordrhein-Westfalen sind es aktuell 6,5 Prozent des Kaufpreises. Bei Immobilien in Gesellschaften kann statt des Grundstücks der Gesellschaftsanteil übertragen werden (Share Deal); ob und wann dabei Grunderwerbsteuer anfällt, richtet sich nach besonderen Regeln (§ 1 Abs. 2a und 2b GrEStG). Das ist ein Feld mit vielen Fallstricken, wir sehen es uns vor einem Kauf gemeinsam an.
Vermietung und Abschreibung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) mindern Sie um Werbungskosten, etwa Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Verwaltung und die Abschreibung (AfA). Für Wohngebäude beträgt die lineare AfA je nach Fertigstellung 2 oder 3 Prozent im Jahr (§ 7 Abs. 4 EStG).
Für bestimmte neu gebaute Wohngebäude gibt es befristet eine degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 5a EStG). Ob sie in Ihrem Fall anwendbar ist, hängt vom Bau- beziehungsweise Kaufzeitpunkt ab, das prüfen wir konkret.
Passende Leistungen
So unterstützen wir Sie konkret
Laufende Steuerberatung
Vermietungseinkünfte, Umsatzsteuer und Fristen laufend im Blick.
Strategische Steuerberatung
Die Struktur beim An- und Verkauf von Immobilien vor der Entscheidung geordnet.
Holding-Strukturen
Immobilien im Privatvermögen oder in der GmbH, die passende Struktur aufsetzen.
Digitale Finanzbuchhaltung
Mieten, Nebenkosten und Belege digital erfasst, ohne Zettelwirtschaft.
Häufige Fragen
Was Unternehmer aus Ihrer Branche uns fragen
Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre, bleibt der Gewinn im Privatvermögen steuerfrei (§ 23 EStG). Innerhalb der Frist ist er steuerpflichtig, außer Sie haben selbst darin gewohnt. Wir prüfen Ihren Fall und rechnen die Folgen vorab durch.
Verkaufen Sie innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Objekte, gilt das regelmäßig als gewerblicher Grundstückshandel, mit Gewerbesteuer und ohne die Steuerfreiheit nach § 23 EStG. Die Grenze kennt Ausnahmen; wir bewerten Ihre Verkaufspläne vorab.
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 6,5 Prozent des Kaufpreises. Bei der Übertragung von Anteilen an Immobiliengesellschaften gelten besondere Regeln (§ 1 GrEStG). Vor einem Kauf sehen wir uns die steuerlichen Folgen gemeinsam an.
Verwaltet eine Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz, kann sie ihren Gewerbeertrag über die erweiterte Kürzung praktisch von der Gewerbesteuer freistellen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Schon kleine schädliche Nebentätigkeiten können sie gefährden. Wir prüfen Ihre Struktur darauf.
Kennenlernen
Sprechen wir über Ihre Immobilien.
Verkauf, Vermietung oder Immobilien-GmbH, im kostenfreien Kennenlerngespräch klären wir, was für Ihre Situation steuerlich ansteht.