Leistung
Digitalisierung
Digitalisierung im Rechnungswesen bedeutet, Belege, Freigaben und Auswertungen in durchgängige digitale Abläufe zu überführen. Dazu gehört auch die Umsetzung der gesetzlichen E-Rechnungs-Pflicht.
Rechtsstand: Juli 2026
Für wen
Passt diese Leistung zu Ihnen?
- Unternehmen, die die E-Rechnungs-Pflicht umsetzen müssen
- Betriebe, die Papierprozesse ablösen wollen
- Wachsende Unternehmen mit steigendem Belegaufkommen
- Wer Buchhaltung und Lohn in durchgängige digitale Abläufe bringen möchte
Was bedeutet Digitalisierung im Rechnungswesen?
Digitalisierung im Rechnungswesen heißt, Belege, Freigaben und Auswertungen in durchgängige digitale Abläufe zu überführen, vom Eingang einer Rechnung bis zur Auswertung, ohne Medienbrüche. Buchhaltung und Lohn sind dabei Teil eines zusammenhängenden Prozesses.
Was ist die E-Rechnungs-Pflicht und ab wann gilt sie?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, kein PDF und kein eingescanntes Papier, sondern maschinell lesbare Daten. Die Pflicht ist in § 14 UStG geregelt.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten gestaffelte Übergangsfristen: Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 dann alle übrigen Unternehmen.
Wie hängt Digitalisierung mit Buchhaltung und Lohn zusammen?
Digitalisierung ist der Querschnitt: Eine E-Rechnung entfaltet ihren Nutzen erst, wenn sie ohne Umweg in die digitale Buchhaltung fließt. Ebenso profitieren Belegfluss und Lohn von durchgängig digitalen Abläufen. Wir denken diese Felder deshalb zusammen, mit der digitalen Finanzbuchhaltung und der digitalen Lohnbuchhaltung.
Wo fängt man mit der Digitalisierung an?
Am besten mit einer Bestandsaufnahme der heutigen Abläufe. Weil die E-Rechnung gesetzlich verpflichtend ist, steht sie meist am Anfang: zuerst der zuverlässige Empfang, dann der digitale Belegfluss und schließlich die Anbindung an Buchhaltung und Lohn.
So läuft es
Wie die Zusammenarbeit abläuft
- 1
Bestandsaufnahme der Prozesse
Wir sehen uns Ihre heutigen Abläufe und Systeme an.
- 2
E-Rechnung & Belegfluss
Wir stellen den Empfang von E-Rechnungen und den digitalen Belegfluss sicher.
- 3
Anbindung an Buchhaltung & Lohn
Wir verbinden die Prozesse mit Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung.
- 4
Laufende Optimierung
Wir begleiten die Abläufe und passen sie an neue Anforderungen an.
Häufige Fragen
Was Unternehmer uns dazu oft fragen
Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Die Pflicht zum Ausstellen greift gestaffelt: ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinell lesbaren Format. Ein einfaches PDF oder ein eingescanntes Papier gilt nicht als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG.
Die Pflicht betrifft den Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Nahezu jedes Unternehmen muss daher zumindest E-Rechnungen empfangen können.
Das hängt von Ihren heutigen Prozessen ab. Oft genügt es, den Empfang sauber aufzusetzen und den Belegfluss digital anzubinden. Wir gehen dabei Schritt für Schritt vor.
ValueForms
Passende Formulare & Vorlagen
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- Merkblatt
Vollmachtsdatenbank (VDB): Bekanntgabeweg 2026 bestätigen
Befristete Sonderregelung 2026: Für ältere Vollmachten mit postalischer Bekanntgabe wird der Bekanntgabeweg in der Vollmachtsdatenbank zurückgesetzt. Bis zum 30.09.2026 ist eine erneute Auswahl (Post oder elektronisch) nötig. Was das für Sie bedeutet.
- Formular
Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (amtliches Muster)
Mit dem amtlichen Vollmachtsmuster darf Ihre Kanzlei gegenüber dem Finanzamt handeln und Bescheide elektronisch abrufen. So nutzen Sie es.
- Checkliste
Checkliste für den Wechsel zum Steuerberater
Ein Steuerberaterwechsel ist jederzeit möglich. Diese Checkliste zeigt die Schritte: vom Kündigen des alten Mandats über die Vollmacht bis zur geordneten Übergabe der Unterlagen. Die Inhalte finden Sie auch inline auf der Seite /steuerberater-wechseln.
Kennenlernen
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