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Leistung

Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss stellt das wirtschaftliche Ergebnis eines Geschäftsjahres fest und bildet die Grundlage für Ihre Steuererklärungen. Wir erstellen ihn pünktlich und erläutern die Zahlen so, dass sie für Entscheidungen nutzbar sind.

Rechtsstand: Juli 2026

Für wen

Passt diese Leistung zu Ihnen?

  • GmbH und andere bilanzierungspflichtige Unternehmen
  • Unternehmen, die Abschluss und Steuererklärungen aus einer Hand wollen
  • Wer seine Zahlen nicht nur eingereicht, sondern auch erklärt haben möchte
  • Unternehmer, die den Abschluss als Grundlage für Entscheidungen nutzen

Wozu dient der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss stellt das wirtschaftliche Ergebnis eines Geschäftsjahres fest. Er ist Grundlage Ihrer Steuererklärungen, dient Banken und Investoren als Auskunft und liefert Ihnen die Zahlen, auf denen unternehmerische Entscheidungen beruhen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss?

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss grundsätzlich offenlegen. Nach § 325 HGB ist er regelmäßig innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres beim Unternehmensregister einzureichen.

Wird die Frist versäumt, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Wir behalten Ihre Fristen im Blick, damit es nicht so weit kommt.

Wie wird der Jahresabschluss zum Steuerungsinstrument?

Ein Abschluss ist mehr als eine Pflichtübung. Wir erläutern die Zahlen so, dass sie für Sie nutzbar sind und nehmen den Abschluss zum Anlass, über Gestaltung und die nächsten Schritte zu sprechen. So wird er zum Zubringer für die strategische Beratung.

Was brauchen wir von Ihnen für den Abschluss?

Die laufende Buchhaltung, die Belege des Geschäftsjahres, Angaben zu Inventar und Beständen sowie offene Sachverhalte. Läuft Ihre Buchhaltung bereits digital bei uns, liegt vieles davon ohnehin vor.

So läuft es

Wie die Zusammenarbeit abläuft

  1. 1

    Unterlagen & Buchhaltung

    Wir prüfen die laufende Buchhaltung und offene Sachverhalte.

  2. 2

    Erstellung des Abschlusses

    Wir erstellen den Jahresabschluss nach den geltenden Vorschriften.

  3. 3

    Besprechung der Zahlen

    Wir erläutern das Ergebnis und was es für Ihre Entscheidungen bedeutet.

  4. 4

    Erklärungen & Offenlegung

    Wir übernehmen Steuererklärungen und die fristgerechte Offenlegung.

Häufige Fragen

Was Unternehmer uns dazu oft fragen

Für die Offenlegung gilt bei Kapitalgesellschaften regelmäßig eine Frist von zwölf Monaten nach dem Geschäftsjahresende (§ 325 HGB). Aufstellungsfristen können je nach Größe kürzer sein, wir planen den Zeitrahmen mit Ihnen.

Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Deshalb überwachen wir Ihre Fristen aktiv.

Das hängt von Rechtsform und Größe ab. Kapitalgesellschaften bilanzieren stets; bei kleineren Einzelunternehmen oder Freiberuflern kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügen. Wir klären, was für Sie gilt.

Ja. Zu jedem Abschluss gehört bei uns ein Gespräch, in dem wir das Ergebnis einordnen, verständlich und mit Blick auf Ihre nächsten Entscheidungen.

Kennenlernen

Passt diese Leistung zu Ihrer Situation?

Das klären wir im kostenfreien Kennenlerngespräch, sachlich und unverbindlich.