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Leistung

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge bedeutet, ein Unternehmen steuerlich und rechtlich geordnet an die nächste Generation oder an Dritte zu übergeben. Wir entwickeln dafür einen Fahrplan, der Erbschaft-, Schenkung- und Ertragsteuer zusammen betrachtet.

Rechtsstand: Juli 2026

Für wen

Passt diese Leistung zu Ihnen?

  • Inhaber ab etwa 55 Jahren mit einem Übergabeplan
  • Familienunternehmen, die geordnet an die nächste Generation übergeben
  • Unternehmer ohne Nachfolger in der Familie, die extern verkaufen wollen
  • Wer die Erbschaft- und Schenkungsteuerlast der Übergabe senken möchte

Was gehört zu einer steuerlich geordneten Nachfolge?

Eine Nachfolge betrifft mehrere Steuerarten zugleich: Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übertragung, Ertragsteuern bei einem Verkauf und die Absicherung des Übergebers. Wer nur eine Seite betrachtet, verschenkt an anderer Stelle.

Wir betrachten diese Seiten gemeinsam und entwickeln daraus einen Fahrplan, mit Reihenfolge, Fristen und Zwischenschritten. Nachfolge regelt man einmal. Deshalb nehmen wir uns Zeit dafür.

Wie lässt sich Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übergabe senken?

Für begünstigtes Betriebsvermögen sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen umfangreiche Verschonungsregelungen vor. Je nach Gestaltung und den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung von bis zu 100 Prozent in Betracht kommen. Maßgeblich sind dabei unter anderem der Unternehmenswert, der Umfang des begünstigten Vermögens sowie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zu Lohnsummen und Behaltensfristen.

Die Inanspruchnahme der Verschonungsregelungen setzt eine sorgfältige Gestaltung und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Werden diese später nicht eingehalten, kann die gewährte Verschonung ganz oder teilweise entfallen. Eine frühzeitige steuerliche Planung kann daher sinnvoll sein.

Wann sollte ich mit der Nachfolge beginnen?

So früh wie möglich. Viele Gestaltungen wirken über Jahre: Die persönlichen Freibeträge der Schenkungsteuer stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung (§ 16 ErbStG), Verschonungsregeln knüpfen an Behaltensfristen an. Wer früh beginnt, kann die Übergabe in Etappen und steuerschonend gestalten.

Hinzu kommt der praktische Aspekt: Eine Übergabe braucht Abstimmung in der Familie, im Unternehmen und mit möglichen Käufern. Ein früher Start verschafft Ihnen Ruhe statt Zeitdruck.

Welche Wege der Nachfolge gibt es?

Die Übergabe innerhalb der Familie, der Verkauf an das eigene Management (MBO), der Verkauf an einen externen Dritten oder die Einbringung in eine Familienstruktur. Steht ein Verkauf im Raum, arbeiten wir eng mit unserer Begleitung bei M&A und Tax Due Diligence zusammen.

Nachfolge bespricht man am besten im Gespräch. Rufen Sie uns an, in Ruhe, ohne Verpflichtung.

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So läuft es

Wie die Zusammenarbeit abläuft

  1. 1

    Kennenlerngespräch

    In Ruhe, wir hören zu, bevor wir über Zahlen sprechen.

  2. 2

    Bestandsaufnahme & Ziele

    Wir erfassen Unternehmen, Familie und Ihre Vorstellungen von der Übergabe.

  3. 3

    Nachfolge-Fahrplan

    Steuer, Fristen und Struktur in einer klaren Reihenfolge, schriftlich.

  4. 4

    Schrittweise Umsetzung

    Wir begleiten die Übergabe Etappe für Etappe, in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen

Was Unternehmer uns dazu oft fragen

Idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. Freibeträge und Verschonungsregeln entfalten ihre Wirkung über die Zeit, ein früher Start eröffnet Etappenlösungen, die kurzfristig nicht mehr möglich sind.

Ohne Planung kann die volle Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen, weil die Verschonung für begünstigtes Betriebsvermögen nicht automatisch greift. Das kann die Liquidität des Unternehmens oder der Erben erheblich belasten.

Eine vollständige Steuerfreiheit ist nicht garantiert. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können die Verschonungsregelungen für begünstigtes Betriebsvermögen aber große Teile der Übertragung steuerfrei stellen, sofern die Anforderungen erfüllt und die Fristen eingehalten werden.

Dann kommen ein Verkauf an das Management oder an externe Käufer in Frage. Wir begleiten diesen Weg steuerlich und arbeiten dabei mit unserer M&A- und Tax-Due-Diligence-Beratung zusammen.

Kennenlernen

Passt diese Leistung zu Ihrer Situation?

Das klären wir im kostenfreien Kennenlerngespräch, sachlich und unverbindlich.