Leistung
Strategische Steuerberatung
Strategische Steuerberatung heißt, die steuerlichen Folgen zu klären, bevor eine unternehmerische Entscheidung getroffen wird. In festen Quartalsgesprächen ordnen wir Struktur, Investitionen und Entnahmen entlang Ihrer Ziele.
Rechtsstand: Juli 2026
Für wen
Passt diese Leistung zu Ihnen?
- GmbH-Geschäftsführer und Mittelständler, die vor Entscheidungen Klarheit über die Steuerfolgen wollen
- Wachsende Unternehmen, die vor einer Struktur- oder Investitionsentscheidung stehen
- Unternehmer, die bisher nur reaktiv betreut wurden und Gestaltung vermissen
- Wer Entnahmen und Ausschüttungen bewusst planen möchte
Was unterscheidet strategische von laufender Steuerberatung?
Die laufende Steuerberatung erfüllt Ihre Pflichten: Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Fristen. Sie bildet ab, was bereits geschehen ist.
Die strategische Beratung setzt davor an. Sie ordnet eine Entscheidung, bevor sie umgesetzt wird, die Rechtsform, eine Investition, eine Ausschüttung, den Aufbau einer Holding. Steuerliche Gestaltung wirkt fast immer nur im Vorhinein: Ist ein Geschäftsjahr abgelaufen, sind die meisten Gestaltungswege geschlossen.
Was passiert in einem Quartalsgespräch?
Das Quartalsgespräch ist ein fester Termin alle drei Monate, kein Zufallsprodukt, wenn eine Frist drängt. Wir sehen uns die Zahlen des laufenden Jahres an, sprechen über anstehende Investitionen, geplante Entnahmen oder Ausschüttungen und über Rücklagen.
So werden steuerliche Fragen dann besprochen, wenn Sie noch Handlungsspielraum haben. Das Gespräch ist Bestandteil der Zusammenarbeit, keine Zusatzleistung, die Sie einzeln anfragen müssen.
Für welche Entscheidungen lohnt sich strategische Beratung besonders?
Immer dann, wenn eine Entscheidung die Steuerlast über Jahre prägt: bei der Wahl der Rechtsform, beim Aufbau einer Holding, vor größeren Investitionen, bei der Frage Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung, beim Kauf einer Immobilie im Betriebsvermögen und bei der Vorbereitung von Nachfolge oder Verkauf.
Wie viel Steuer lässt sich durch Gestaltung beeinflussen?
Eine feste Zahl lässt sich seriös nicht nennen, das hängt von Ihrer Situation ab. Ein Rahmen: Eine GmbH trägt auf ihren Gewinn regelmäßig rund 30 Prozent Ertragsteuern (Körperschaftsteuer 15 Prozent nach § 23 KStG zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Gestaltung setzt am Zeitpunkt, an der Struktur und an der Verwendung der Gewinne an.
Vereinfachtes Beispiel: Werden Gewinne über eine Holding-Struktur gehalten statt privat entnommen, verschiebt sich die Steuerbelastung deutlich. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir konkret, dieses Beispiel ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
So läuft es
Wie die Zusammenarbeit abläuft
- 1
Kennenlerngespräch
Wir klären Ihre Situation, Ihre Ziele und ob unser Ansatz zu Ihnen passt.
- 2
Analyse von Struktur & Zielen
Wir sehen uns Rechtsform, Zahlen und geplante Schritte an und ordnen die steuerlichen Hebel ein.
- 3
Gestaltungskonzept
Sie erhalten eine sachliche Einordnung der Optionen mit ihren Steuerfolgen, als Grundlage für Ihre Entscheidung.
- 4
Laufendes Quartalsgespräch
Alle drei Monate ordnen wir gemeinsam die nächsten Entscheidungen, bevor sie umgesetzt werden.
Steuer-Strategie-Check
10 Fragen zur Selbsteinschätzung: Wo lässt Ihre aktuelle Betreuung Gestaltungsspielraum liegen? Ergebnis sofort am Bildschirm, auf Wunsch per E-Mail.
Häufige Fragen
Was Unternehmer uns dazu oft fragen
Strategische Beratung ist kein Zusatzpaket, sondern ein anderer Ansatz. Wenn Sie die laufende Betreuung zu uns verlagern, ist die Gestaltung Teil davon. Ein Wechsel ist jederzeit möglich; wir übernehmen die Übergabe.
Entscheidend ist weniger die Größe als die Situation: sobald anstehende Entscheidungen die Steuerlast über Jahre prägen, lohnt sich die Vorausschau. Im Kennenlerngespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand für Sie rechnet.
Nein. Gerade inhabergeführte GmbH und Mittelständler treffen laufend Entscheidungen mit steuerlicher Tragweite, Investitionen, Ausschüttungen, Rechtsform. Genau dort wirkt Gestaltung.
Beratung rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem klaren Stundensatz ab, nachvollziehbar und ohne versteckte Posten. Den aktuellen Stundensatz und eine Aufwandseinschätzung nennen wir Ihnen im Kennenlerngespräch.
ValueForms
Passende Formulare & Vorlagen
Direkt einsehbar, mit Ausfüllhilfe und Hinweisen, bundesweit und mit lokalem Bezug für Bochum.
- Mustertext
Antrag auf Stundung (§ 222 AO) oder Erlass (§ 227 AO): Das gehört hinein
Bei Liquiditätsengpässen können Sie eine Steuerzahlung stunden lassen (§ 222 AO) oder in Härtefällen einen Erlass beantragen (§ 227 AO). Hier steht, welche Angaben und Nachweise ein solcher Antrag ans Finanzamt braucht.
- Mustertext
Einspruch gegen einen Steuerbescheid (§ 347 AO): Das gehört hinein
Halten Sie einen Steuerbescheid für fehlerhaft, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen (§ 347 AO). Hier steht, welche Angaben ein fristwahrender Einspruch ans Finanzamt enthalten muss.
- Checkliste
Unternehmensbewertung: benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen für eine Unternehmensbewertung zusammenzustellen sind, geordnet nach Themenbereichen. Für Kauf, Verkauf, Nachfolge, Schenkung und das Ausscheiden von Gesellschaftern.
Kennenlernen
Passt diese Leistung zu Ihrer Situation?
Das klären wir im kostenfreien Kennenlerngespräch, sachlich und unverbindlich.