Steuerlexikon
Steuerbegriffe verständlich erklärt.
Unser Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe aus den Feldern, in denen wir arbeiten. Kurz, sachlich und ohne Fachchinesisch. So finden Sie schnell eine erste Antwort.
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Sie wird in der Regel direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Mit dem Einbehalt ist die Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten.
Bauabzugsteuer (§ 48 EStG)
Die Bauabzugsteuer ist ein Steuerabzug, den ein unternehmerischer Auftraggeber von der Vergütung für eine Bauleistung einbehalten und in Höhe von 15 % der Gegenleistung (einschließlich Umsatzsteuer) an das Finanzamt abführen muss. Sie soll die Besteuerung im Baugewerbe sichern. Der Abzug entfällt, wenn der leistende Unternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt oder wenn die Bagatellgrenze von 5.000 Euro (bzw. 15.000 Euro bei ausschließlich steuerfreien Vermietungsumsätzen) im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Betriebsaufspaltung
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an ein anderes Unternehmen (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder Personengruppe beide Unternehmen so beherrscht, dass sie in beiden einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann (personelle Verflechtung). Häufig verpachtet das Besitzunternehmen etwa ein Grundstück, Maschinen oder andere wesentliche Wirtschaftsgüter an das Betriebsunternehmen.
Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung ist die vertiefte Prüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch die Finanzverwaltung. Die Außenprüfung ist in den §§ 193 ff. AO geregelt und wird durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Sie umfasst regelmäßig mehrere Jahre und Steuerarten.
Dauerfristverlängerung (USt)
Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und zur Zahlung um einen Monat. Rechtsgrundlage sind die §§ 46 ff. UStDV.
Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine besondere Regelung für Wiederverkäufer gebrauchter Waren. Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet, nicht auf den vollen Verkaufspreis. Das vermeidet eine Doppelbelastung bei Gütern, für die beim Einkauf keine Vorsteuer gezogen werden konnte.
E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht, eine PDF-Datei allein genügt dafür nicht. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen wird die E-Rechnung schrittweise zur Pflicht. Ziel ist ein durchgängig digitaler Rechnungsprozess ohne Medienbrüche.
Einbringung (§ 20 UmwStG)
Die Einbringung nach § 20 UmwStG ist die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder von Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile. Sie ist ein zentrales Werkzeug, um etwa ein Einzelunternehmen in eine GmbH zu überführen oder eine Holdingstruktur aufzubauen, unter Voraussetzungen steuerneutral.
Familienstiftung
Eine Familienstiftung ist eine Stiftung, deren Zweck vor allem der Versorgung einer oder mehrerer Familien dient. Das eingebrachte Vermögen ist rechtlich verselbstständigt und wird dauerhaft gebunden; die begünstigten Familienmitglieder erhalten in der Regel die Erträge, ohne dass das Vermögen selbst vererbt wird. In der Nachfolgeplanung dient sie dazu, Vermögen zusammenzuhalten und über Generationen zu sichern.
Firmenwagen 1-%-Regelung
Die 1-%-Regelung ist eine pauschale Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Monatlich wird 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als Vorteil angesetzt. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Alternativ kann der Vorteil über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nach den tatsächlichen Fahrten ermittelt werden.
Formwechsel
Ein Formwechsel ist der Wechsel der Rechtsform eines Unternehmens, ohne dass der Rechtsträger untergeht, das Unternehmen bleibt dasselbe, nur sein rechtliches Kleid ändert sich. Ein häufiger Fall ist der Wechsel von einer GmbH in eine GmbH & Co. KG oder umgekehrt. Vermögen wird dabei nicht übertragen, es besteht Identität des Rechtsträgers.
Fristverlängerung
Eine Fristverlängerung ist die vom Finanzamt gewährte Verlängerung einer steuerlichen Frist, etwa für die Abgabe einer Steuererklärung. Sie hilft, wenn Unterlagen oder Informationen nicht rechtzeitig vorliegen. Für steuerlich beratene Fälle gelten teils besondere, längere Abgabefristen.
Funktionsverlagerung
Eine Funktionsverlagerung liegt vor, wenn ein Unternehmen betriebliche Funktionen, etwa Produktion, Vertrieb oder Forschung, samt zugehöriger Chancen und Risiken auf ein verbundenes Unternehmen im Ausland überträgt. Steuerlich wird geprüft, ob dabei Werte ins Ausland verlagert werden, die im Inland zu besteuern sind.
Geschäftsführergehalt
Das Geschäftsführergehalt ist die Vergütung, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer von seiner GmbH für seine Tätigkeit erhält. Steuerlich ist es eine Betriebsausgabe der Gesellschaft und Arbeitslohn beim Geschäftsführer. Die Höhe muss angemessen sein, sonst droht in Höhe des überhöhten Teils eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs, die von den Gemeinden erhoben wird. Sie fällt zusätzlich zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer an. Ihre Höhe hängt vom Gewerbeertrag und vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz
Der Hebesatz ist der von jeder Gemeinde festgelegte Faktor, mit dem der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert wird. Er bestimmt, wie hoch die Gewerbesteuer am jeweiligen Standort tatsächlich ausfällt. Weil die Hebesätze von Gemeinde zu Gemeinde stark abweichen, kann der Standort die Gesamtsteuerbelastung spürbar beeinflussen.
GoBD
Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie legen fest, wie Buchführung und Belege digital erfasst, gespeichert und unveränderbar aufbewahrt werden müssen. Sie sind ein Verwaltungsstandard, an dem sich die Finanzverwaltung bei Prüfungen orientiert.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, weil er das Existenzminimum sichert. Erst das Einkommen oberhalb dieses Betrags wird mit Einkommensteuer belastet. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst und ist Teil des Einkommensteuertarifs.
Holding
Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Zweck vor allem das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist. In einer typischen Struktur hält die Holding die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Funktion, meist als GmbH ausgestaltet.
Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)
Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, einen Teil der Kosten einer geplanten Investition schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen. So lässt sich Steuer in ein späteres Jahr verschieben und Liquidität für die Investition schaffen. Wird die Investition nicht wie geplant durchgeführt, ist der Abzug rückgängig zu machen.
Ist- und Soll-Versteuerung
Ist- und Soll-Versteuerung bezeichnen zwei Methoden, nach denen die Umsatzsteuer entsteht. Bei der Soll-Versteuerung wird die Steuer bereits mit der Leistung fällig, unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung entsteht sie erst, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt an der Quelle auf Kapitalerträge erhoben wird, etwa auf Dividenden und Zinsen. Die auszahlende Stelle behält die Steuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Bei privaten Anlegern hat sie in vielen Fällen abgeltende Wirkung.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die die steuererhebenden Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Sie wird als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer berechnet und in der Regel über die Finanzverwaltung eingezogen. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmern mit geringen Umsätzen, keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Die Regelung vereinfacht die steuerlichen Pflichten für kleine Betriebe und Gründer, ist aber an Umsatzgrenzen gebunden.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen, insbesondere von Kapitalgesellschaften wie der GmbH und der AG. Sie besteuert das Einkommen der Gesellschaft auf deren Ebene. Zusammen mit der Gewerbesteuer bildet sie die laufende Ertragsteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse organisiert die Sozialversicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, können zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sein, auch wenn sie selbst keine Künstler beschäftigen. Das wird in der Praxis häufig übersehen.
Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten sind die Kosten, die für den Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn anfallen, vor allem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Sie erhöhen die tatsächlichen Personalkosten über das Bruttogehalt hinaus. Für die Kalkulation von Stellen und Angeboten sind sie ein wichtiger Faktor.
Mindestbesteuerung
Die Mindestbesteuerung begrenzt, in welchem Umfang vorgetragene Verluste mit dem Gewinn eines späteren Jahres verrechnet werden dürfen. Bis zu einem Sockelbetrag ist die Verrechnung unbegrenzt möglich; der darüber hinausgehende Gewinn kann nur teilweise mit Verlustvorträgen ausgeglichen werden. So bleibt in Gewinnjahren stets ein Teil steuerpflichtig.
Minijob und Midijob
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu einer bestimmten Grenze, für die besondere, vereinfachte Regeln gelten. Ein Midijob schließt sich oberhalb dieser Grenze in einem Übergangsbereich an, in dem die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung reduziert sind. Beide Formen sollen kleine Beschäftigungsverhältnisse erleichtern.
Nießbrauch
Der Nießbrauch ist ein Recht, die Erträge einer Sache oder eines Vermögens zu ziehen, obwohl das Eigentum bei einer anderen Person liegt. In der Nachfolge überträgt der Übergeber häufig Vermögen auf die nächste Generation, behält sich aber die Erträge vor. So bleibt die Versorgung des Übergebers gesichert, während das Eigentum bereits übergeht.
OSS-Verfahren (§ 18j UStG)
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) vereinfacht die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Verkäufen an Privatkunden in der EU. Statt sich in jedem EU-Land einzeln registrieren zu müssen, können Unternehmen die dort anfallende Umsatzsteuer zentral über eine einzige Meldung erklären und abführen. Das ist vor allem für den Online-Handel wichtig.
Organschaft
Eine Organschaft ist eine steuerliche Verbindung zwischen einem beherrschenden Unternehmen (Organträger) und einer abhängigen Gesellschaft (Organgesellschaft). Ihre Gewinne und Verluste werden zusammengerechnet und beim Organträger versteuert. So lassen sich Ergebnisse innerhalb eines Verbunds verrechnen.
Pensionszusage
Eine Pensionszusage ist das Versprechen einer GmbH, ihrem Geschäftsführer später eine Betriebsrente zu zahlen. Für die zugesagte Versorgung bildet die Gesellschaft in der Bilanz eine Pensionsrückstellung. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die steuerliche Anerkennung an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Progression
Progression bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Ein höheres zu versteuerndes Einkommen wird also nicht nur absolut, sondern auch prozentual stärker belastet. Der progressive Tarif ist ein Kernprinzip der deutschen Einkommensteuer und erklärt, warum zusätzliche Einkünfte überdurchschnittlich besteuert werden können.
Reverse-Charge (§ 13b UStG)
Reverse-Charge bezeichnet die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer: Nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und meldet sie an. Das Verfahren gilt für bestimmte Umsätze, etwa viele grenzüberschreitende Dienstleistungen oder bestimmte Bauleistungen.
Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist die nachträgliche, vollständige Berichtigung oder Nachholung unrichtiger oder unterlassener Angaben gegenüber dem Finanzamt. Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kann sie zur Straffreiheit führen. Die Anforderungen sind streng und einzelfallabhängig, eine Selbstanzeige sollte niemals ohne fachkundige Beratung erfolgen.
Share Deal / Asset Deal
Share Deal und Asset Deal sind die beiden Grundformen eines Unternehmenskaufs. Beim Share Deal werden die Anteile an der Gesellschaft erworben, beim Asset Deal die einzelnen Wirtschaftsgüter. Welche Variante steuerlich und haftungsrechtlich günstiger ist, hängt von der Situation beider Seiten ab und ist oft ein zentraler Verhandlungspunkt.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die zusätzlich zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben wird. Für einen großen Teil der Einkommensteuerpflichtigen ist er inzwischen entfallen; für höhere Einkommen sowie für Kapitalerträge und Körperschaften wird er weiterhin erhoben. Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Steuer.
Sperrfrist (§ 22 UmwStG)
Die Sperrfrist nach § 22 UmwStG bindet Anteile, die im Rahmen einer steuerneutralen Einbringung entstanden sind, für einen mehrjährigen Zeitraum. Werden diese Anteile innerhalb der Frist verkauft, kann rückwirkend ein Einbringungsgewinn entstehen, der nachversteuert wird. Sie verhindert, dass eine Steuerneutralität kurzfristig zum reinen Verkaufsvehikel wird.
Tantieme
Eine Tantieme ist ein gewinn- oder erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil, häufig für Geschäftsführer. Sie ergänzt das feste Gehalt um eine variable Komponente, die an das Ergebnis des Unternehmens gekoppelt ist. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern muss die Tantieme angemessen und klar vereinbart sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Tax Due Diligence
Eine Tax Due Diligence ist die systematische Prüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens vor einem Kauf oder Verkauf. Sie deckt steuerliche Risiken, offene Verpflichtungen und Chancen auf, damit ein Käufer weiß, was er erwirbt. Die Ergebnisse fließen in Kaufpreis, Vertragsgestaltung und Garantien ein.
Teileinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren ist eine Methode zur Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen aus Kapitalgesellschaften, wenn die Anteile im Betriebsvermögen gehalten werden oder ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ein Teil der Einkünfte bleibt steuerfrei, der andere Teil wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Thesaurierung
Thesaurierung bedeutet, dass Gewinne im Unternehmen einbehalten und nicht ausgeschüttet werden. Das einbehaltene Kapital steht für Investitionen, Schuldentilgung oder Reserven zur Verfügung. Bei Kapitalgesellschaften bleibt der thesaurierte Gewinn zunächst auf Unternehmensebene besteuert; die zweite Besteuerungsebene greift erst bei einer späteren Ausschüttung.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine unterjährige Meldung, mit der Unternehmen dem Finanzamt ihre Umsatzsteuer und Vorsteuer für einen bestimmten Zeitraum erklären. Die Differenz wird gezahlt oder erstattet. Je nach Höhe der Steuer erfolgt die Meldung monatlich oder vierteljährlich.
Umwandlung
Eine Umwandlung ist die rechtliche Veränderung der Struktur eines Unternehmens, etwa der Wechsel der Rechtsform, die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften oder die Aufspaltung eines Unternehmens. Zivilrechtlich regelt das Umwandlungsgesetz die Formen, steuerlich sorgt das Umwandlungssteuergesetz unter Voraussetzungen für eine steuerneutrale Durchführung.
Unternehmensbewertung (steuerlich)
Die steuerliche Unternehmensbewertung ermittelt den Wert eines Unternehmens oder einer Beteiligung für steuerliche Zwecke, etwa bei Schenkung, Erbschaft oder Umstrukturierung. Sie folgt eigenen gesetzlichen Regeln und kann von einer betriebswirtschaftlichen Kaufpreisbewertung abweichen. Der ermittelte Wert bildet die Grundlage für die Steuerberechnung.
Verbindliche Auskunft
Eine verbindliche Auskunft ist eine im Voraus erteilte, bindende Aussage des Finanzamts darüber, wie ein noch nicht verwirklichter Sachverhalt steuerlich behandelt wird. Sie schafft Planungssicherheit bei komplexen Gestaltungen. Die Auskunft ist an Voraussetzungen geknüpft und in der Regel gebührenpflichtig.
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist ein Vermögensvorteil, den eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter zuwendet und den sie einem fremden Dritten so nicht gewährt hätte. Steuerlich wird der Vorteil behandelt, als wäre Gewinn ausgeschüttet worden, er darf den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern.
Verfahrensdokumentation
Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie in einem Unternehmen Belege und Geschäftsvorfälle erfasst, verarbeitet, gebucht und aufbewahrt werden. Sie macht die Prozesse der digitalen Buchhaltung für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar. Die Finanzverwaltung erwartet sie als Bestandteil einer GoBD-konformen Buchführung.
Verlustvortrag (§ 10d EStG)
Ein Verlustvortrag erlaubt es, einen in einem Jahr entstandenen steuerlichen Verlust in späteren Jahren mit Gewinnen zu verrechnen. So mindert ein Verlust nicht nur das laufende, sondern auch künftiges Einkommen. Neben dem Vortrag gibt es unter Voraussetzungen auch einen Verlustrücktrag in das Vorjahr.
Vermögensverwaltende GmbH (Spardosen-GmbH)
Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, deren Zweck nicht ein operatives Geschäft, sondern das Halten und Verwalten von Vermögen ist, etwa von Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien. Weil Gewinne in der Gesellschaft bleiben und nicht sofort privat entnommen werden, wird sie umgangssprachlich auch „Spardosen-GmbH“ genannt. Sie kommt vor allem dann in Betracht, wenn Kapital langfristig thesauriert und wieder angelegt werden soll.
Verrechnungspreise
Verrechnungspreise sind die Preise, die verbundene Unternehmen untereinander für Lieferungen und Leistungen berechnen. Sie müssen dem entsprechen, was fremde Dritte vereinbart hätten. So wird verhindert, dass Gewinne durch konzerninterne Preisgestaltung willkürlich zwischen Ländern verschoben werden.
Verschonung von Betriebsvermögen (§§ 13a/13b ErbStG)
Die §§ 13a und 13b ErbStG sehen vor, dass begünstigtes Betriebsvermögen bei Schenkung oder Erbschaft ganz oder teilweise von der Steuer verschont werden kann. Ziel ist es, den Fortbestand von Unternehmen und Arbeitsplätzen bei der Übergabe zu schützen. Die Verschonung ist an Bedingungen wie Behaltensfristen und Lohnsummen geknüpft.
Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug erlaubt Unternehmen, die von Lieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. So wird die Umsatzsteuer wirtschaftlich nur beim Endverbraucher wirksam. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und die Verwendung der Leistung für das Unternehmen.
Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge ist die Übertragung von Vermögen schon zu Lebzeiten auf die künftigen Erben, statt es erst im Erbfall übergehen zu lassen. Sie ermöglicht es, die Nachfolge in Ruhe zu gestalten, Freibeträge planvoll zu nutzen und Versorgungswünsche zu berücksichtigen. Häufig wird sie mit Nießbrauch oder Versorgungsleistungen verbunden.
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Die Wegzugsbesteuerung erfasst die stillen Reserven in wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn ein Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Steuerlich wird ein Verkauf der Anteile fingiert, obwohl kein Verkauf stattgefunden hat. So soll verhindert werden, dass Wertsteigerungen der deutschen Besteuerung entzogen werden.
§ 6b-Rücklage (Reinvestitionsrücklage)
Die § 6b-Rücklage erlaubt es, den Gewinn aus dem Verkauf bestimmter Anlagegüter, etwa von Grund und Boden oder Gebäuden, nicht sofort zu versteuern, sondern auf ein neu angeschafftes Wirtschaftsgut zu übertragen. Die im Verkaufsgewinn steckenden stillen Reserven werden so auf die Reinvestition verlagert und die Besteuerung wird zeitlich gestreckt. Wird nicht rechtzeitig reinvestiert, ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen.
§ 8b KStG (Beteiligungsertragsbefreiung)
§ 8b KStG regelt, dass Gewinne aus Beteiligungen bei einer Kapitalgesellschaft weitgehend steuerfrei bleiben. Betroffen sind sowohl Dividenden von Tochtergesellschaften als auch Gewinne aus dem Verkauf solcher Beteiligungen. Ein pauschaler Anteil gilt als nicht abziehbare Betriebsausgabe und bleibt damit steuerpflichtig.
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