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Steuerlexikon

Pensionszusage

Eine Pensionszusage ist das Versprechen einer GmbH, ihrem Geschäftsführer später eine Betriebsrente zu zahlen. Für die zugesagte Versorgung bildet die Gesellschaft in der Bilanz eine Pensionsrückstellung. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die steuerliche Anerkennung an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung richtet sich nach § 6a EStG. Damit die Zusage steuerlich anerkannt wird, muss sie unter anderem schriftlich erteilt sein und einem Fremdvergleich standhalten. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer prüft die Finanzverwaltung insbesondere die Erdienbarkeit und die Finanzierbarkeit der Zusage.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder ist die Zusage überhöht, droht in Höhe der Zuführungen eine verdeckte Gewinnausschüttung. Auch eine spätere Auslagerung oder Abfindung der Zusage wirft steuerliche Fragen auf. Eine Pensionszusage sollte deshalb von Beginn an sorgfältig gestaltet und regelmäßig überprüft werden.

Relevant für: Strategische Steuerberatung

Verwandte Begriffe: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), Geschäftsführergehalt, Tantieme

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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