Steuerlexikon
Tantieme
Eine Tantieme ist ein gewinn- oder erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil, häufig für Geschäftsführer. Sie ergänzt das feste Gehalt um eine variable Komponente, die an das Ergebnis des Unternehmens gekoppelt ist. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern muss die Tantieme angemessen und klar vereinbart sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Die Tantieme gehört beim Geschäftsführer zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und ist bei der Gesellschaft grundsätzlich Betriebsausgabe. Damit sie anerkannt wird, muss sie im Voraus klar vereinbart sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Festgehalt und zum Ertrag der Gesellschaft stehen.
Ist die Tantieme unangemessen hoch oder nicht sauber geregelt, behandelt die Finanzverwaltung den übersteigenden Teil als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Besonders beim beherrschenden Gesellschafter kommt es auf eine im Voraus getroffene, eindeutige Vereinbarung an. Die Ausgestaltung der Tantieme ist damit Teil einer sauberen Gehaltsstruktur.
Relevant für: Strategische Steuerberatung, Digitale Lohnbuchhaltung
Verwandte Begriffe: Geschäftsführergehalt, Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), Pensionszusage
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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