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Honorar

Honorar: Sie wissen vorher, wie wir abrechnen.

Die Vergütung von Steuerberatern folgt der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Auf dieser Grundlage vereinbaren wir mit Ihnen ein passendes Modell: laufende Betreuung als planbarer monatlicher Betrag, Beratung nach Zeitaufwand zu einem klaren Stundensatz.

So sind Kosten keine Überraschung, sondern planbar.

Vergütung

Drei Vergütungsmodelle.

Je nachdem, was Sie brauchen, von der laufenden Pflichtbetreuung über die Beratung nach Zeitaufwand bis zu größeren Gestaltungsprojekten.

Laufende Betreuung

Für Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss, die laufende Pflichtbetreuung.

  • Digitale Finanzbuchhaltung
  • Lohnabrechnung
  • Jahresabschluss
  • Betriebliche Steuererklärungen

AbrechnungPlanbarer monatlicher Betrag, Ihr Angebot erhalten Sie nach dem Kennenlerngespräch.

Beratung nach Zeitaufwand

Für strategische Beratung, Gestaltungsfragen und einzelne Entscheidungen.

  • Strategische Steuerberatung
  • Gestaltungsfragen im laufenden Jahr
  • Einordnung einzelner Entscheidungen
  • Festes Quartalsgespräch

AbrechnungNach Zeitaufwand zu einem klaren Stundensatz, nachvollziehbar abgerechnet. Der Stundensatz beginnt bei 200 € zzgl. USt für Mandanten in laufender Betreuung. Für Beratung ohne laufendes Mandat liegt er bei mindestens 250 € zzgl. USt.

Gestaltungsprojekte

Für größere Vorhaben und Strukturfragen mit langem Vorlauf.

  • Umwandlung und Umstrukturierung
  • Aufbau und Betreuung von Holding-Strukturen
  • Unternehmensnachfolge und M&A

AbrechnungDer Aufwand wird vorab besprochen, wo er gut abschätzbar ist, auch als Festpreis-Angebot.

So entsteht Ihr Angebot

Wie Ihr Angebot entsteht.

  1. 1

    Kennenlerngespräch

    Wir klären Ihre Situation, Ihren Bedarf und den Umfang der Zusammenarbeit.

  2. 2

    Unterlagen-Sichtung

    Wir sehen uns Belegvolumen, Rechtsform und laufende Aufgaben an.

  3. 3

    Schriftliches Angebot

    Sie erhalten ein klares Angebot, je nach Leistung als monatlicher Betrag, Stundensatz oder Festpreis, vor der Beauftragung.

Häufige Fragen zum Honorar

Was Unternehmer zum Honorar oft fragen.

Eine seriöse Kalkulation braucht den Blick auf Ihren tatsächlichen Umfang: Belegvolumen, Rechtsform, Mitarbeiterzahl und die gewünschten Leistungen. Pauschale Online-Preise können in beide Richtungen unfair sein, zu hoch für den einen, verlustbringend für den anderen. Deshalb nennen wir den Preis, wenn wir ihn belastbar berechnen können, nach dem Kennenlerngespräch.

Je nach Leistung unterschiedlich: laufende Betreuung wie Buchhaltung, Lohn und Abschluss als planbarer monatlicher Betrag; Beratung nach Zeitaufwand zu einem klaren Stundensatz; größere Gestaltungsprojekte nach vorab besprochenem Aufwand, wo abschätzbar auch als Festpreis. So wissen Sie vorher, wie abgerechnet wird.

Zeichnet sich ab, dass der Umfang über das Besprochene hinausgeht, sprechen wir das vorher an und stimmen es mit Ihnen ab. Sie werden nie von einer Rechnung überrascht, die Sie nicht erwartet haben.

Die Vergütung von Steuerberatern folgt der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Auf dieser Grundlage vereinbaren wir mit Ihnen ein Modell, das zu Ihrer Leistung passt, damit Sie vorher wissen, womit Sie rechnen.

Kennenlernen

Sie möchten ein Angebot?

Im kostenfreien Kennenlerngespräch klären wir Ihren Bedarf, danach erhalten Sie ein klares Angebot.