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Wechsel

Steuerberater wechseln: einfacher, als Sie denken.

Ein Steuerberaterwechsel ist jederzeit möglich, Sie brauchen keinen Kündigungsgrund und müssen kein laufendes Jahr abwarten. Zum Jahreswechsel läuft die Übergabe am glattesten, zwingend ist das aber nicht.

Wir übernehmen die Abstimmung mit Ihrer bisherigen Kanzlei und die Datenübernahme, sodass Ihre Betreuung durchgängig bleibt, ohne Lücke in Buchhaltung, Lohn oder Fristen.

Die häufigsten Wechselgründe

Was Unternehmer zum Wechsel bewegt und wie wir darauf antworten.

Die Gründe für einen Wechsel ähneln sich. Auf jeden davon haben wir eine konkrete Antwort als festen Arbeitsstandard.

Wechselgrund 01

Sie erreichen niemanden, wenn es dringend ist.

Fester 24-Stunden-Antwort-Standard an Werktagen, damit Sie eine verlässliche Rückmeldung haben, wenn es zählt.

Wechselgrund 02

Vorschläge kommen fast immer von Ihnen, nicht von Ihrer Kanzlei.

Festes Quartalsgespräch: Wir bringen Gestaltungsideen aktiv ein, bevor Entscheidungen fallen.

Wechselgrund 03

Sie wissen selten vorher, was eine Leistung kostet.

Sie wissen vorher, wie wir abrechnen, klare Modelle statt Überraschungen: laufende Betreuung als planbarer monatlicher Betrag, Beratung zum klaren Stundensatz.

Wechselgrund 04

Belege wandern weiter per Pendelordner statt durch einen digitalen Prozess.

Digitaler Belegfluss mit DATEV Unternehmen online, ortsunabhängig und immer aktuell.

Wechselgrund 05

Ihr Geschäftsmodell wird nicht wirklich verstanden.

Fokus auf klar umrissene Branchen und typische Unternehmer-Themen.

Wechselgrund 06

Die Betreuung ist mit Ihrem Unternehmen nicht mitgewachsen.

Betreuung auf Unternehmer-Niveau, von der laufenden Beratung bis zu Holding und Nachfolge.

So läuft der Wechsel

In vier Schritten, den Großteil übernehmen wir.

Sie unterschreiben nur die Vollmacht, den Rest übernehmen wir.

  1. 1

    Kennenlerngespräch

    Wir klären Ihre Situation, den Umfang und ob wir zueinander passen.

  2. 2

    Vollmacht unterschreiben

    Sie unterschreiben die Vollmacht. Mehr müssen Sie selbst nicht tun.

  3. 3

    Wir übernehmen die Kommunikation

    Wir stimmen uns mit Ihrer bisherigen Kanzlei und dem Finanzamt ab und übernehmen Ihre Daten aus DATEV.

  4. 4

    Nahtloser Start

    Buchhaltung, Lohn und Fristen laufen ohne Lücke bei uns weiter.

Häufige Fragen zum Wechsel

Was viele vor dem Wechsel wissen möchten.

Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, Sie sind an keine Frist gebunden und brauchen keinen Kündigungsgrund. Zum Jahreswechsel läuft die Übergabe am glattesten, zwingend ist das aber nicht.

Ihre Unterlagen gehören Ihnen. Die bisherige Kanzlei ist zur Herausgabe verpflichtet, und Buchhaltungsdaten lassen sich über DATEV direkt übernehmen. Wir fordern die Unterlagen an und übernehmen die Daten, damit nichts verloren geht.

In der Regel nicht. Jede Kanzlei rechnet die von ihr erbrachten Leistungen ab. Wir übernehmen zu einem klaren Zeitpunkt und stimmen den Übergang so ab, dass keine Leistung doppelt beauftragt wird.

Die Kündigung des bisherigen Mandats müssen Sie formal selbst aussprechen, das ist ein kurzes Schreiben. Die weitere Abstimmung und die Datenübernahme übernehmen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie.

Der eigentliche Aufwand für Sie beschränkt sich auf die Vollmacht. Die Übergabe der Daten und Unterlagen dauert je nach bisheriger Kanzlei meist wenige Wochen, Ihre laufende Betreuung startet währenddessen bereits.

Ein guter Zeitpunkt: vor der nächsten großen Entscheidung

Steht bei Ihnen eine Umwandlung, eine Nachfolge oder eine größere Investition an, lohnt sich der Wechsel besonders. Diese Weichen stellt man am besten mit einer Kanzlei, die von Beginn an strategisch mitdenkt.

Kennenlernen

Sprechen wir über Ihren Wechsel.

Im kostenfreien Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und die nächsten Schritte.