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Firmenwagen oder Gehaltserhöhung, was kostet weniger?
Statt eines Dienstwagens ließe sich auch das Gehalt erhöhen, beide Wege werden unterschiedlich besteuert. Der Rechner stellt neutral gegenüber, was der geldwerte Vorteil des Firmenwagens (1-%-Regel) und was eine gleich hohe Brutto-Gehaltserhöhung Sie netto kosten, Schritt für Schritt nachvollziehbar.
Ihre Zahlen
Alle Beträge pro Jahr, sofern nicht anders angegeben. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Neupreis inkl. USt. bei Erstzulassung. Wird auf volle 100 € abgerundet.
Voller Ansatz mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat.
Einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte. 0, wenn keine Fahrten.
Leasing/AfA, Versicherung, Steuer, Wartung. Zugleich die alternative Brutto-Gehaltserhöhung.
Ihr sonstiges zu versteuerndes Einkommen, maßgeblich für den Grenzsteuersatz.
Geldwerter Vorteil des Firmenwagens
960 € / Monat
11.520 € pro Jahr · Lohnsteuer darauf 389 € / Monat · effektiv 40,5 %
Netto-Belastung pro Jahr, was Sie das Fahrzeug auf jedem Weg effektiv kostet:
über Firmenwagen
4.669 €
über Gehaltserhöhung
4.871 €
Unterschied im Beispiel: 202 € pro Jahr (17 € / Monat), zugunsten des Firmenwagens.
Geldwerter Vorteil (1-%-Regel)
Firmenwagen
4.669 €
Netto-Belastung pro Jahr
- Privatnutzung (1-%-Regel)1 % × 60.000 € × 127.200 €
- Fahrten Wohnung zur Arbeit (0,03-%-Zuschlag)0,03 % × 60.000 € × 20 km × 124.320 €
- Geldwerter Vorteil pro Jahr12 × 960 € pro Monat11.520 €
- Lohnsteuer auf den geldwerten VorteilZuwachs § 32a auf 60.000 € übriges Einkommen (+ SolZ)−4.669 €
- Netto-Belastung Firmenwagen pro Jahrnur die Steuer auf den Vorteil, der Arbeitgeber trägt die Fahrzeugkosten4.669 €
Fahrzeug privat aus dem Netto
Gehaltserhöhung
4.871 €
Netto-Belastung pro Jahr
- Brutto-Gehaltserhöhung (= Fahrzeugkosten)Betrag, den der Arbeitgeber alternativ aufwendet12.000 €
- Einkommensteuer auf die GehaltserhöhungZuwachs § 32a auf 60.000 € übriges Einkommen (+ SolZ)−4.871 €
- Netto-Gehaltserhöhung pro Jahr12.000 € − Steuer7.129 €
- Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs (privat, aus Netto)gleicher Fahrzeugaufwand 12.000 € pro Jahr−12.000 €
- Netto-Belastung Gehaltserhöhung pro JahrFahrzeugkosten − Netto-Gehaltserhöhung4.871 €
Modellrechnung, bitte beachten
Vereinfachte Modellrechnung mit folgenden Annahmen: Nur die 1-%-Regel (pauschale Bewertung), kein Fahrtenbuch-Vergleich. Geldwerter Vorteil = 1 % Bruttolistenpreis/Monat + 0,03 %/Monat je km einfache Entfernung Wohnung zur Arbeit; die Kürzung wirkt auf beide Sätze. Reine Elektrofahrzeuge (0 g CO2/km): Ansatz zu einem Viertel (0,25 %) bis 100.000 € Bruttolistenpreis, darüber zur Hälfte (0,5 %), § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG. Die Grenze von 100.000 € gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden (§ 52 Abs. 12 S. 6 EStG); der Rechner unterstellt das. Für frühere Anschaffungen bleibt es dauerhaft bei 70.000 € (ab 01.01.2024) bzw. 60.000 € (ab 01.01.2019). Maßgeblich ist das Anschaffungsdatum, nicht die Erstzulassung. Plug-in-Hybride: Ansatz zur Hälfte (0,5 %), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG); sonst voller Ansatz. Ob die Voraussetzungen vorliegen, geben Sie selbst an, der Rechner prüft das nicht. Die Begünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge sind auf Anschaffungen bis zum 31.12.2030 befristet. Lohnsteuer vereinfacht über den Zuwachs im Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) auf das angegebene übrige Bruttoeinkommen, der individuelle Grenzsteuersatz ist maßgeblich. Sozialversicherung wird nur benannt, nicht beziffert: geldwerter Vorteil wie Gehaltserhöhung sind bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich beitragspflichtig. Die Gehaltserhöhung wird in Höhe der Fahrzeugkosten angesetzt, die der Arbeitgeber alternativ für den Dienstwagen aufwendet (kostenneutral für den Arbeitgeber). Für den Vergleich wird unterstellt, dass ein privat angeschafftes, gleichwertiges Fahrzeug denselben Aufwand verursacht. Grundtarif (ledig); kein Sparer-Pauschbetrag; keine weiteren Frei- oder Pauschbeträge. Ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand 19.07.2026.
Annahmen, Grenzen und Quellen
Dieser Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung für eine erste Orientierung. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall (§ 57a StBerG). Ob sich ein Dienstwagen lohnt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz, der Nutzung, der Sozialversicherung und den konkreten Fahrzeugkosten ab.
Welche Annahmen der Rechner trifft
- Nur die 1-%-Regel (pauschale Bewertung), kein Fahrtenbuch-Vergleich.
- Geldwerter Vorteil = 1 % Bruttolistenpreis/Monat + 0,03 %/Monat je km einfache Entfernung Wohnung zur Arbeit; die Kürzung wirkt auf beide Sätze.
- Reine Elektrofahrzeuge (0 g CO2/km): Ansatz zu einem Viertel (0,25 %) bis 100.000 € Bruttolistenpreis, darüber zur Hälfte (0,5 %), § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG.
- Die Grenze von 100.000 € gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden (§ 52 Abs. 12 S. 6 EStG); der Rechner unterstellt das. Für frühere Anschaffungen bleibt es dauerhaft bei 70.000 € (ab 01.01.2024) bzw. 60.000 € (ab 01.01.2019). Maßgeblich ist das Anschaffungsdatum, nicht die Erstzulassung.
- Plug-in-Hybride: Ansatz zur Hälfte (0,5 %), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG); sonst voller Ansatz. Ob die Voraussetzungen vorliegen, geben Sie selbst an, der Rechner prüft das nicht.
- Die Begünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge sind auf Anschaffungen bis zum 31.12.2030 befristet.
- Lohnsteuer vereinfacht über den Zuwachs im Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) auf das angegebene übrige Bruttoeinkommen, der individuelle Grenzsteuersatz ist maßgeblich.
- Sozialversicherung wird nur benannt, nicht beziffert: geldwerter Vorteil wie Gehaltserhöhung sind bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich beitragspflichtig.
- Die Gehaltserhöhung wird in Höhe der Fahrzeugkosten angesetzt, die der Arbeitgeber alternativ für den Dienstwagen aufwendet (kostenneutral für den Arbeitgeber).
- Für den Vergleich wird unterstellt, dass ein privat angeschafftes, gleichwertiges Fahrzeug denselben Aufwand verursacht.
- Grundtarif (ledig); kein Sparer-Pauschbetrag; keine weiteren Frei- oder Pauschbeträge.
Rechtsgrundlagen
Rechtsstand 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024, BGBl. I Nr. 449; für die Kfz-Ansätze zusätzlich das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom 14.07.2025).
- § 8 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG, 1-%-Regel: geldwerter Vorteil der Privatnutzung (1 % Bruttolistenpreis/Monat).
- § 8 Abs. 2 S. 3 EStG, 0,03-%-Zuschlag je km einfache Entfernung Wohnung zur Arbeit, pro Monat.
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG i. V. m. § 52 Abs. 12 S. 6 EStG, Reine E-Kfz: Viertelung (0,25 %) bis 100.000 € Bruttolistenpreis, darüber Halbierung (0,5 %). Die Grenze von 100.000 € gilt für Anschaffungen nach dem 30.06.2025; für frühere Anschaffungen bleibt es dauerhaft bei 70.000 € (ab 2024) bzw. 60.000 € (ab 2019), es gibt kein Nachrutschen.
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG, Plug-in-Hybride: Halbierung (0,5 %) bei höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km rein elektrischer Reichweite (Anschaffung ab 2025); sonst voller Ansatz.
- § 32a EStG, Einkommensteuertarif (progressiv) auf geldwerten Vorteil bzw. Gehaltserhöhung.
- § 4 SolzG, Solidaritätszuschlag 5,5 % (mit Freigrenze/Milderungszone).
- § 4 Abs. 1 KiStG NRW, Kirchensteuer 9 % (Nordrhein-Westfalen).
Rechtsstand und Sozialversicherung
Rechtsstand 19.07.2026. Der geldwerte Vorteil wie auch eine Gehaltserhöhung sind bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, der Rechner beziffert diesen Effekt bewusst nicht. Ihre konkrete Situation ordnen wir gern im kostenfreien Kennenlerngespräch ein.
Kennenlernen
Dienstwagen oder mehr Gehalt?
Im kostenfreien Kennenlerngespräch rechnen wir Ihre echten Zahlen durch, Grenzsteuersatz, Nutzung, Sozialversicherung und Fahrzeugkosten.