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GmbH-Steuerbelastung, was bleibt in der GmbH?
Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Der Rechner zeigt Ihnen die Gesamtbelastung und den effektiven Steuersatz und wie sich der Betrag zusammensetzt.
Ihre Zahlen
Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Gewinn nach allen Betriebsausgaben, vor Ertragsteuern (pro Jahr).
Standard für Bochum: 495 % (editierbar).
Gesamte Steuerbelastung der GmbH
33.150 €
effektiver Steuersatz 33,2 % · nach Steuern 66.850 €
Grüner Anteil = was in der GmbH verbleibt.
Zusammensetzung
- Gewerbesteuer−17.325 €
- Körperschaftsteuer−15.000 €
- Solidaritätszuschlag−825 €
- Nach Steuern in der GmbH66.850 €
- Zu versteuerndes Einkommen100.000 €100.000 €
- Gewerbesteuer100.000 € × 3,5 % × 495 / 100−17.325 €
- Körperschaftsteuer 15 %100.000 € × 15 %−15.000 €
- Solidaritätszuschlag auf KSt 5,5 %15.000 € × 5,5 %−825 €
- Nach Steuern in der GmbH (thesauriert)100.000 € − Ertragsteuern66.850 €
Modellrechnung, bitte beachten
Vereinfachte Modellrechnung mit folgenden Annahmen: Belastung auf Ebene der GmbH: Körperschaftsteuer 15 % + SolZ 5,5 % + Gewerbesteuer (Messzahl 3,5 % × Hebesatz). Eingegeben wird das zu versteuernde Einkommen (nach allen Betriebsausgaben, vor Ertragsteuern). Kein Gewerbesteuer-Freibetrag (Kapitalgesellschaft). Der Gewinn wird thesauriert; eine anschließende Ausschüttung an die Gesellschafter ist nicht berücksichtigt. Keine Hinzurechnungen/Kürzungen (§ 8 / § 9 GewStG) und keine außerbilanziellen Korrekturen unterstellt. Hebesatz 495 %. Ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand 19.07.2026.
Annahmen, Grenzen und Quellen
Dieser Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung für eine erste Orientierung. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall (§ 57a StBerG). Die tatsächliche Belastung hängt unter anderem von Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer ab.
Welche Annahmen der Rechner trifft
- Belastung auf Ebene der GmbH: Körperschaftsteuer 15 % + SolZ 5,5 % + Gewerbesteuer (Messzahl 3,5 % × Hebesatz).
- Eingegeben wird das zu versteuernde Einkommen (nach allen Betriebsausgaben, vor Ertragsteuern).
- Kein Gewerbesteuer-Freibetrag (Kapitalgesellschaft).
- Der Gewinn wird thesauriert; eine anschließende Ausschüttung an die Gesellschafter ist nicht berücksichtigt.
- Keine Hinzurechnungen/Kürzungen (§ 8 / § 9 GewStG) und keine außerbilanziellen Korrekturen unterstellt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsstand 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024, BGBl. I Nr. 449).
- § 23 Abs. 1 KStG, Körperschaftsteuer 15 %.
- § 4 SolzG, Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (ohne Freigrenze).
- § 11 GewStG, Gewerbesteuer-Messzahl 3,5 %, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde.
- § 11 Abs. 1 GewStG, Kein Gewerbesteuer-Freibetrag für Kapitalgesellschaften.
Rechtsstand
Rechtsstand 19.07.2026. Für Ihre konkrete Belastung inklusive Hinzurechnungen und Kürzungen rechnen wir gern gemeinsam im kostenfreien Kennenlerngespräch.
Kennenlernen
Ihre GmbH-Belastung im Detail.
Im kostenfreien Kennenlerngespräch ordnen wir Ihre echten Zahlen ein, inklusive der Besonderheiten Ihrer Gewerbesteuer.