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Leistung

Holding-Strukturen

Eine Holding ist eine Gesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften hält. Wir prüfen, wann sich diese Struktur lohnt, welche Kosten sie verursacht und wie sie rechtlich sauber aufgesetzt wird.

Rechtsstand: Juli 2026

Für wen

Passt diese Leistung zu Ihnen?

  • Unternehmer mit einem in einigen Jahren realistischen Verkauf
  • Wer Gewinne reinvestieren statt privat entnehmen möchte
  • Inhaber mehrerer Beteiligungen oder Immobilien
  • Gründer, die von Anfang an sauber aufstellen wollen

Was ist eine Holding und wie funktioniert sie steuerlich?

Eine Holdinggesellschaft hält Beteiligungen an anderen Unternehmen und kann neben der Beteiligungsverwaltung auch zentrale Aufgaben innerhalb einer Unternehmensgruppe übernehmen. Hält sie Anteile an Kapitalgesellschaften, können Gewinnausschüttungen und Gewinne aus Anteilsverkäufen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zu 95 Prozent von der Körperschaftsteuer freigestellt sein.

Dadurch bietet eine Holdingstruktur Potenzial, Gewinne steuerlich begünstigt innerhalb der Unternehmensgruppe zu bündeln und für weitere Investitionen zu nutzen.

Wann lohnt sich eine Holding?

Vor allem in drei Situationen: wenn ein Verkauf des Unternehmens in einigen Jahren realistisch ist, wenn Gewinne reinvestiert statt privat entnommen werden sollen und wenn mehrere Beteiligungen oder Immobilien gebündelt werden.

Der Hebel liegt in der Thesaurierung von Gewinnen: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können der Holdinggesellschaft mehr Mittel für weitere Investitionen zur Verfügung stehen, als bei einer unmittelbaren Ausschüttung an natürliche Personen. Vergleichbare steuerliche Effekte können sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch bei der Veräußerung von Anteilen an einer Tochtergesellschaft ergeben.

Was kostet eine Holding?

Eine Holding ist eine zweite Gesellschaft und verursacht laufende Mehrkosten: einen zweiten Jahresabschluss, eine zweite Buchhaltung, zusätzliche Steuererklärungen sowie einmalige Gründungs- und Notarkosten.

Diese Kosten müssen im Verhältnis zum steuerlichen Vorteil stehen. Wir rechnen das für Ihre Situation durch, bevor wir eine Struktur empfehlen.

Für wen lohnt sich eine Holding NICHT?

Wenn Sie Ihre Gewinne ohnehin vollständig privat entnehmen, bringt die zweite Ebene wenig: Bei der Ausschüttung an Sie als natürliche Person fällt weiterhin Steuer an, die Freistellung kann nur bei bestimmten Vorgängen zwischen den Gesellschaften greifen.

Auch bei kleinen Gewinnen, ohne geplanten Verkauf und ohne Reinvestitionsabsicht übersteigen die laufenden Mehrkosten oft den Vorteil. In solchen Fällen raten wir ehrlich davon ab.

So läuft es

Wie die Zusammenarbeit abläuft

  1. 1

    Ist-Analyse & Ziele

    Wir erfassen Ihre Gesellschaften, Gewinne und Pläne für die nächsten Jahre.

  2. 2

    Prüfung, ob die Holding passt

    Wir stellen den steuerlichen Vorteil den laufenden Mehrkosten gegenüber, ehrlich in beide Richtungen.

  3. 3

    Struktur & steuerneutrale Umsetzung

    Wir setzen die Holding rechtlich sauber auf, unter Beachtung der maßgeblichen Fristen.

  4. 4

    Laufende Betreuung beider Ebenen

    Wir betreuen Mutter und Tochter fortlaufend aus einer Hand.

Häufige Fragen

Was Unternehmer uns dazu oft fragen

Nein. Die 95-Prozent-Freistellung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei bestimmten Vorgängen zwischen den Gesellschaften greifen. Wer Gewinne vollständig privat entnimmt oder nur geringe Gewinne erzielt, profitiert von einer Holdingstruktur häufig nicht in einem Umfang, der die zusätzlichen Kosten rechtfertigt.

Ja. Bestehende Strukturen lassen sich nachträglich zu einer Holding umbauen, unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral zu Buchwerten nach dem Umwandlungssteuergesetz. Dabei kann eine siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG zu beachten sein. Ob und wie das in Ihrem Fall gelingt, prüfen wir vorab, Details auf unserer Seite Umwandlung & Umstrukturierung.

Erhält eine Holding Dividenden oder veräußert sie Anteile an einer Tochtergesellschaft mit Gewinn, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Steuerfreistellung nach § 8b KStG greifen. In diesen Fällen bleiben regelmäßig 95 Prozent der entsprechenden Erträge steuerlich außer Ansatz; die verbleibenden 5 Prozent gelten grundsätzlich als steuerpflichtig. Daraus kann sich, abhängig vom Einzelfall, eine vergleichsweise geringe steuerliche Belastung ergeben.

Meist nicht. Bei geringen Gewinnen und ohne geplanten Verkauf oder Reinvestition übersteigen die laufenden Kosten der zweiten Gesellschaft in der Regel den Vorteil. Wir rechnen das vorab durch.

Kennenlernen

Passt diese Leistung zu Ihrer Situation?

Das klären wir im kostenfreien Kennenlerngespräch, sachlich und unverbindlich.