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Steuerlexikon

Geschäftsführergehalt

Das Geschäftsführergehalt ist die Vergütung, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer von seiner GmbH für seine Tätigkeit erhält. Steuerlich ist es eine Betriebsausgabe der Gesellschaft und Arbeitslohn beim Geschäftsführer. Die Höhe muss angemessen sein, sonst droht in Höhe des überhöhten Teils eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Maßstab für die Angemessenheit ist der Fremdvergleich: Was würde ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position, Branche und Unternehmensgröße erhalten? Überschreitet das Gehalt diesen Rahmen, wird der übersteigende Teil als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG).

Bei einem beherrschenden Gesellschafter gilt zusätzlich das Rückwirkungsverbot: Gehalt und Nebenleistungen müssen klar und im Voraus vereinbart sein. Auch das Verhältnis von Festgehalt zu variablen Bestandteilen wie Tantiemen spielt eine Rolle. Für die Frage, ob ein Betrag besser als Gehalt oder als Ausschüttung fließt, ist eine Gesamtbetrachtung nötig.

Relevant für: Strategische Steuerberatung

Verwandte Begriffe: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), Tantieme, Pensionszusage

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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