Steuerlexikon
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs, die von den Gemeinden erhoben wird. Sie fällt zusätzlich zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer an. Ihre Höhe hängt vom Gewerbeertrag und vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, der durch Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) zum Gewerbeertrag angepasst wird. Aus dem Gewerbeertrag ergibt sich über die Steuermesszahl der Messbetrag, auf den die Gemeinde ihren Hebesatz anwendet.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet; bei Kapitalgesellschaften entfällt diese Anrechnung. Die Hinzurechnungen, etwa für Miet-, Pacht- und Finanzierungsaufwand, können die Belastung auch in ertragsschwachen Jahren spürbar machen. Der Standort und die Struktur beeinflussen die Gewerbesteuer erheblich.
Relevant für: Laufende Steuerberatung, Jahresabschlüsse
Verwandte Begriffe: Gewerbesteuer-Hebesatz, Körperschaftsteuer, Organschaft
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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