Steuerlexikon
Gewerbesteuer-Hebesatz
Der Hebesatz ist der von jeder Gemeinde festgelegte Faktor, mit dem der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert wird. Er bestimmt, wie hoch die Gewerbesteuer am jeweiligen Standort tatsächlich ausfällt. Weil die Hebesätze von Gemeinde zu Gemeinde stark abweichen, kann der Standort die Gesamtsteuerbelastung spürbar beeinflussen.
Die Gemeinde legt den Hebesatz nach § 16 GewStG selbst fest; gesetzlich vorgesehen ist ein Mindesthebesatz. Die Gewerbesteuer entsteht, indem der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl zum Messbetrag und dieser mit dem Hebesatz multipliziert wird.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Belastung dort abhängig vom Hebesatz ausfällt. Bei einer GmbH gibt es diese Anrechnung nicht. Der Hebesatz ist damit ein wichtiger Faktor bei Standort- und Strukturentscheidungen.
Relevant für: Strategische Steuerberatung, Laufende Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Holding
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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