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Steuerlexikon

GoBD

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie legen fest, wie Buchführung und Belege digital erfasst, gespeichert und unveränderbar aufbewahrt werden müssen. Sie sind ein Verwaltungsstandard, an dem sich die Finanzverwaltung bei Prüfungen orientiert.

Die GoBD konkretisieren die gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten aus §§ 145 bis 147 AO und § 238 HGB in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Kernanforderungen sind unter anderem Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen.

Für Unternehmen mit digitaler Buchhaltung bedeutet das: Belege müssen revisionssicher archiviert, Änderungen protokolliert und der Ablauf in einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden. Werden die GoBD nicht eingehalten, kann die Finanzverwaltung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifeln. Eine saubere, GoBD-konforme Struktur ist deshalb die Grundlage jeder digitalen Buchhaltung.

Relevant für: Digitale Finanzbuchhaltung, Digitalisierung

Verwandte Begriffe: Verfahrensdokumentation, E-Rechnung, Betriebsprüfung

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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