Steuerlexikon
Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung ist die vertiefte Prüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch die Finanzverwaltung. Die Außenprüfung ist in den §§ 193 ff. AO geregelt und wird durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Sie umfasst regelmäßig mehrere Jahre und Steuerarten.
Der Prüfer kann Buchführung, Belege und Steuererklärungen einsehen, Einsicht in die digitale Buchführung nehmen (Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO), Unterlagen anfordern und Sachverhalte hinterfragen. Das Ergebnis wird im Prüfungsbericht festgehalten.
Typische Schwerpunkte sind unter anderem verdeckte Gewinnausschüttungen, die Abgrenzung privat und betrieblich, Verrechnungspreise und die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach den GoBD. Eine sorgfältige Vorbereitung und vollständige Unterlagen können helfen, den Ablauf sachlich zu gestalten. Die Betriebsprüfung kann zu geänderten Steuerfestsetzungen führen; der Steuerpflichtige hat das Recht, sich zu äußern und gegebenenfalls Rechtsbehelfe einzulegen.
Relevant für: Laufende Steuerberatung, Jahresabschlüsse
Verwandte Begriffe: GoBD, Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), Verfahrensdokumentation, Verbindliche Auskunft
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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