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Steuerlexikon

Dauerfristverlängerung (USt)

Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und zur Zahlung um einen Monat. Rechtsgrundlage sind die §§ 46 ff. UStDV.

Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Zahlung um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV zu leisten, die später angerechnet wird. Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt diese.

Sie dient der Entlastung der Unternehmen bei der Fristwahrung, ist aber an die Einhaltung der Voraussetzungen gebunden. Die Dauerfristverlängerung gilt fortlaufend, bis sie widerrufen wird.

Relevant für: Laufende Steuerberatung, Digitale Finanzbuchhaltung

Verwandte Begriffe: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Fristverlängerung, Ist- und Soll-Versteuerung

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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