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Steuerlexikon

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine unterjährige Meldung, mit der Unternehmen dem Finanzamt ihre Umsatzsteuer und Vorsteuer für einen bestimmten Zeitraum erklären. Die Differenz wird gezahlt oder erstattet. Je nach Höhe der Steuer erfolgt die Meldung monatlich oder vierteljährlich.

Rechtsgrundlage ist § 18 UStG. In der Voranmeldung stellt der Unternehmer die im Zeitraum entstandene Umsatzsteuer der abziehbaren Vorsteuer gegenüber; ergibt sich eine Zahllast, ist sie fristgerecht zu entrichten, andernfalls entsteht ein Erstattungsanspruch. Die Übermittlung erfolgt elektronisch.

Ob monatlich oder vierteljährlich zu melden ist, richtet sich nach der Höhe der Steuer des Vorjahres; Existenzgründer unterliegen besonderen Regeln. Mit einer Dauerfristverlängerung lässt sich die Frist um einen Monat verschieben. Nach Ablauf des Jahres fasst die Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Voranmeldungen zusammen. Eine korrekte, pünktliche Voranmeldung ist Kern der laufenden Umsatzsteuer-Compliance.

Relevant für: Laufende Steuerberatung, Digitale Finanzbuchhaltung

Verwandte Begriffe: Dauerfristverlängerung (USt), Vorsteuerabzug, Ist- und Soll-Versteuerung, Kleinunternehmerregelung

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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