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Steuerlexikon

Ist- und Soll-Versteuerung

Ist- und Soll-Versteuerung bezeichnen zwei Methoden, nach denen die Umsatzsteuer entsteht. Bei der Soll-Versteuerung wird die Steuer bereits mit der Leistung fällig, unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung entsteht sie erst, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist.

Der gesetzliche Regelfall ist die Soll-Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG): Die Umsatzsteuer ist mit Ausführung der Leistung an das Finanzamt abzuführen. Das kann die Liquidität belasten, wenn Kunden erst später zahlen.

Unter den Voraussetzungen des § 20 UStG kann das Finanzamt die Ist-Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestatten, etwa bei Unterschreiten bestimmter Umsatzgrenzen oder für bestimmte Berufsgruppen. Dann wird die Steuer erst bei Zahlungseingang fällig, was die Liquidität schont. Welche Methode passt und ob ein Antrag sinnvoll ist, hängt von Umsatz, Branche und Zahlungsverhalten der Kunden ab.

Relevant für: Laufende Steuerberatung, Digitale Finanzbuchhaltung

Verwandte Begriffe: Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Kleinunternehmerregelung

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

Passende Leistungen

Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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