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Steuerlexikon

Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug erlaubt Unternehmen, die von Lieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. So wird die Umsatzsteuer wirtschaftlich nur beim Endverbraucher wirksam. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und die Verwendung der Leistung für das Unternehmen.

Rechtsgrundlage ist § 15 UStG. Ein Unternehmer kann die ihm berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, wenn die Leistung für sein Unternehmen bezogen wurde und eine Rechnung vorliegt, die die Anforderungen des § 14 UStG erfüllt. Fehlen Pflichtangaben, kann der Abzug versagt werden.

Für steuerfreie Umsätze oder für den privaten Bereich ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen; bei gemischter Nutzung ist aufzuteilen. Der Vorsteuerabzug ist ein zentraler Liquiditäts- und Kostenfaktor, deshalb sind korrekte Eingangsrechnungen und eine saubere Zuordnung in der Buchhaltung wichtig.

Relevant für: Laufende Steuerberatung, Digitale Finanzbuchhaltung

Verwandte Begriffe: E-Rechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Kleinunternehmerregelung, Reverse-Charge (§ 13b UStG)

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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