Steuerlexikon
E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht, eine PDF-Datei allein genügt dafür nicht. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen wird die E-Rechnung schrittweise zur Pflicht. Ziel ist ein durchgängig digitaler Rechnungsprozess ohne Medienbrüche.
Die Anforderungen an Rechnungen ergeben sich aus § 14 UStG. Eine E-Rechnung liegt vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das der europäischen Norm entspricht. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD erfüllen diese Vorgabe.
Für inländische B2B-Umsätze wird die E-Rechnung stufenweise verpflichtend, wobei zunächst die Empfangsfähigkeit im Vordergrund steht. Unternehmen sollten ihre Prozesse und Softwaresysteme frühzeitig darauf einstellen. Die Umstellung berührt Buchhaltung, Archivierung (GoBD) und häufig die Schnittstellen zu Kunden und Lieferanten.
Relevant für: Digitalisierung, Digitale Finanzbuchhaltung
Verwandte Begriffe: GoBD, Verfahrensdokumentation, Vorsteuerabzug
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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