Steuerlexikon
Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine besondere Regelung für Wiederverkäufer gebrauchter Waren. Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet, nicht auf den vollen Verkaufspreis. Das vermeidet eine Doppelbelastung bei Gütern, für die beim Einkauf keine Vorsteuer gezogen werden konnte.
Voraussetzung ist, dass der Wiederverkäufer bewegliche körperliche Gegenstände ohne Vorsteuerabzug, etwa von Privatpersonen, erwirbt. Ein gesonderter Umsatzsteuerausweis ist nicht zulässig. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Wiederverkäufer auf die Differenzbesteuerung verzichten und stattdessen die Regelbesteuerung anwenden (§ 25a Abs. 8 UStG).
Die Differenzbesteuerung ist typisch für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunst, Antiquitäten oder Fahrzeugen und unterliegt besonderen Aufzeichnungspflichten. Die richtige Anwendung ist wichtig, da sie die Steuerlast und die Rechnungsstellung beeinflusst.
Relevant für: Laufende Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Vorsteuerabzug, Kleinunternehmerregelung
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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