Steuerlexikon
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmern mit geringen Umsätzen, keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Die Regelung vereinfacht die steuerlichen Pflichten für kleine Betriebe und Gründer, ist aber an Umsatzgrenzen gebunden.
Grundlage ist § 19 UStG. Wer die dort genannten Umsatzgrenzen nicht überschreitet, kann als Kleinunternehmer behandelt werden und stellt Rechnungen ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer aus. Auf den Kleinunternehmerstatus kann verzichtet werden; an einen Verzicht ist man dann für einen bestimmten Zeitraum gebunden.
Die Regelung ist nicht automatisch vorteilhaft: Wer hohe Anfangsinvestitionen hat oder überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen leistet, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser, weil er dann Vorsteuer ziehen kann. Ob die Kleinunternehmerregelung passt, sollte anhand der konkreten Umsatz- und Kostenstruktur geprüft werden.
Relevant für: Laufende Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Ist- und Soll-Versteuerung
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
Passende Leistungen
Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.