Steuerlexikon
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen, insbesondere von Kapitalgesellschaften wie der GmbH und der AG. Sie besteuert das Einkommen der Gesellschaft auf deren Ebene. Zusammen mit der Gewerbesteuer bildet sie die laufende Ertragsteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft.
Rechtsgrundlage ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG); der Steuersatz ist in § 23 KStG festgelegt und einheitlich, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Handelsbilanzgewinn abgeleitet und um steuerliche Korrekturen angepasst, etwa um verdeckte Gewinnausschüttungen oder die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 8b KStG.
Ausgeschüttete Gewinne werden zusätzlich beim Gesellschafter besteuert, thesaurierte Gewinne bleiben zunächst nur mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet. Die Körperschaftsteuer ist damit zentraler Bezugspunkt für Struktur- und Ausschüttungsentscheidungen bei Kapitalgesellschaften.
Relevant für: Strategische Steuerberatung, Jahresabschlüsse
Verwandte Begriffe: Gewerbesteuer, § 8b KStG (Beteiligungsertragsbefreiung), Thesaurierung, Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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