Steuerlexikon
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse organisiert die Sozialversicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, können zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sein, auch wenn sie selbst keine Künstler beschäftigen. Das wird in der Praxis häufig übersehen.
Grundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert; sie tragen einen Teil der Beiträge selbst.
Für Unternehmen relevant ist die Künstlersozialabgabe: Wer regelmäßig oder in größerem Umfang Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten vergibt, etwa für Design, Text, Fotografie oder Musik, muss auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe entrichten. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung. Es lohnt sich, die eigene Abgabepflicht frühzeitig zu klären, um Nachforderungen zu vermeiden.
Relevant für: Digitale Lohnbuchhaltung, Laufende Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Lohnnebenkosten, Minijob und Midijob
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
Passende Leistungen
Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.