Steuerlexikon
Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten sind die Kosten, die für den Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn anfallen, vor allem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Sie erhöhen die tatsächlichen Personalkosten über das Bruttogehalt hinaus. Für die Kalkulation von Stellen und Angeboten sind sie ein wichtiger Faktor.
Zu den Lohnnebenkosten zählen insbesondere die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen ergeben sich aus dem Sozialversicherungsrecht und werden regelmäßig angepasst.
In der Lohnbuchhaltung werden die Arbeitgeberanteile korrekt berechnet, abgeführt und dokumentiert. Neben den gesetzlichen Beiträgen können weitere Kosten wie betriebliche Altersvorsorge oder Sachbezüge hinzukommen. Wer Personalkosten plant, sollte die Lohnnebenkosten von Anfang an einbeziehen, da sie den Bruttolohn spürbar ergänzen.
Relevant für: Digitale Lohnbuchhaltung
Verwandte Begriffe: Minijob und Midijob, Künstlersozialkasse, Kirchensteuer
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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