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Steuerlexikon

Minijob und Midijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu einer bestimmten Grenze, für die besondere, vereinfachte Regeln gelten. Ein Midijob schließt sich oberhalb dieser Grenze in einem Übergangsbereich an, in dem die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung reduziert sind. Beide Formen sollen kleine Beschäftigungsverhältnisse erleichtern.

Die geringfügige Beschäftigung ist in § 8 SGB IV geregelt. Beim Minijob führt der Arbeitgeber pauschale Abgaben ab; für den Beschäftigten bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei, wobei in der Rentenversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit besteht.

Der Midijob im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV) sorgt dafür, dass die Arbeitnehmerbeiträge oberhalb der Minijob-Grenze gleitend ansteigen, statt sofort voll anzufallen. Die Verdienstgrenze des Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich entsprechend. In der Lohnabrechnung sind die korrekte Einstufung und die Meldungen entscheidend.

Relevant für: Digitale Lohnbuchhaltung

Verwandte Begriffe: Lohnnebenkosten, Künstlersozialkasse

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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