Steuerlexikon
Mindestbesteuerung
Die Mindestbesteuerung begrenzt, in welchem Umfang vorgetragene Verluste mit dem Gewinn eines späteren Jahres verrechnet werden dürfen. Bis zu einem Sockelbetrag ist die Verrechnung unbegrenzt möglich; der darüber hinausgehende Gewinn kann nur teilweise mit Verlustvorträgen ausgeglichen werden. So bleibt in Gewinnjahren stets ein Teil steuerpflichtig.
Die Regelung findet sich in § 10d Abs. 2 EStG (und entsprechend im Körperschaftsteuerrecht). Ein Verlustvortrag mindert den Gewinn zunächst bis zu einem festen Sockelbetrag vollständig; der übersteigende Gewinn kann nur zu einem bestimmten Anteil weiter mit Verlusten verrechnet werden. Der nicht genutzte Verlust bleibt erhalten und wird weiter vorgetragen.
Die Mindestbesteuerung führt dazu, dass Unternehmen trotz hoher Verlustvorträge in Gewinnjahren Steuer zahlen, ein Liquiditäts- und Planungsthema. Der Gesetzgeber hat die Grenzen in der Vergangenheit zeitweise angepasst. Bei der Steuerplanung ist die Wirkung der Mindestbesteuerung auf die Verrechnung von Verlusten mitzudenken.
Relevant für: Jahresabschlüsse, Strategische Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Verlustvortrag (§ 10d EStG), Körperschaftsteuer
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
Passende Leistungen
Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.