Steuerlexikon
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist ein Vermögensvorteil, den eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter zuwendet und den sie einem fremden Dritten so nicht gewährt hätte. Steuerlich wird der Vorteil behandelt, als wäre Gewinn ausgeschüttet worden, er darf den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern.
Grundlage ist § 8 Abs. 3 S. 2 KStG: Eine vGA mindert das Einkommen der Gesellschaft nicht. Beim Gesellschafter gilt der Vorteil als Kapitalertrag (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Der Maßstab ist der Fremdvergleich, hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter dieselbe Leistung auch einem Fremden gewährt?
Typische Fälle sind überhöhte Geschäftsführergehälter, zu günstige Miet- oder Darlehenskonditionen oder privat über die Gesellschaft gebuchte Kosten. Eine vGA entsteht auch ohne Absicht. Vermeiden lässt sie sich durch klare, im Voraus getroffene und dokumentierte Vereinbarungen.
Relevant für: Strategische Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Geschäftsführergehalt, Tantieme, Firmenwagen 1-%-Regelung, Betriebsprüfung
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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