Steuerlexikon
Firmenwagen 1-%-Regelung
Die 1-%-Regelung ist eine pauschale Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Monatlich wird 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als Vorteil angesetzt. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Alternativ kann der Vorteil über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nach den tatsächlichen Fahrten ermittelt werden.
Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, ist dieser Vorteil zu versteuern. Bei der pauschalen Methode werden monatlich 1,0 % des inländischen Bruttolistenpreises angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen je Entfernungskilometer weitere 0,03 % pro Monat hinzu und zwar auf dieselbe, bei Elektro- und Hybridfahrzeugen reduzierte Bemessungsgrundlage (§ 8 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten reduzierte Ansätze. Bei einem reinen Elektrofahrzeug ohne CO₂-Emission wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt (0,25 %), wenn der Bruttolistenpreis 100.000 Euro nicht übersteigt; das gilt für Anschaffungen nach dem 30.06.2025 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 52 Abs. 12 S. 6 EStG). Für früher angeschaffte Fahrzeuge gelten die vorherigen Grenzen von 70.000 Euro (ab 2024) beziehungsweise 60.000 Euro (ab 2019); maßgeblich ist das Anschaffungsdatum, ein nachträgliches Aufrücken in die höhere Grenze gibt es nicht. Liegt der Bruttolistenpreis darüber, wird die Hälfte angesetzt (0,5 %). Für Plug-in-Hybride gelten 0,5 %, wenn das Fahrzeug höchstens 50 g CO₂ je Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern hat (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG, Anschaffung ab 2025; für Anschaffungen der Jahre 2022 bis 2024 galten 60 Kilometer). Die Begünstigungen sind bis zum 31.12.2030 befristet.
Alternativ erlaubt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch die Ermittlung nach den tatsächlichen Verhältnissen, was bei geringer Privatnutzung günstiger sein kann. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer muss die private Nutzung geregelt und erfasst sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Relevant für: Laufende Steuerberatung, Digitale Lohnbuchhaltung
Verwandte Begriffe: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), Lohnnebenkosten, Geschäftsführergehalt
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: Juli 2026.