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Steuerlexikon

Formwechsel

Ein Formwechsel ist der Wechsel der Rechtsform eines Unternehmens, ohne dass der Rechtsträger untergeht, das Unternehmen bleibt dasselbe, nur sein rechtliches Kleid ändert sich. Ein häufiger Fall ist der Wechsel von einer GmbH in eine GmbH & Co. KG oder umgekehrt. Vermögen wird dabei nicht übertragen, es besteht Identität des Rechtsträgers.

Zivilrechtlich regeln die §§ 190 ff. UmwG den Formwechsel. Steuerlich hängt die Behandlung von der Richtung ab: Beim Wechsel von einer Kapital- in eine Personengesellschaft greifen die §§ 3 ff. UmwStG, in umgekehrter Richtung die §§ 25, 20 UmwStG.

Ein Formwechsel kann steuerneutral gestaltet werden, ist aber an Voraussetzungen und mögliche Sperrfristen geknüpft. Die Wahl der Rechtsform wirkt sich auf Steuerbelastung, Haftung und Gewinnverwendung aus. Vor einem Formwechsel sollten die steuerlichen Folgen, etwa die Behandlung stiller Reserven, genau geprüft werden.

Relevant für: Umwandlung & Umstrukturierung

Verwandte Begriffe: Umwandlung, Einbringung (§ 20 UmwStG), Sperrfrist (§ 22 UmwStG)

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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