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Steuerlexikon

Fristverlängerung

Eine Fristverlängerung ist die vom Finanzamt gewährte Verlängerung einer steuerlichen Frist, etwa für die Abgabe einer Steuererklärung. Sie hilft, wenn Unterlagen oder Informationen nicht rechtzeitig vorliegen. Für steuerlich beratene Fälle gelten teils besondere, längere Abgabefristen.

Die Verlängerung antragsgebundener Fristen richtet sich nach § 109 AO. Das Finanzamt kann eine Frist auf Antrag verlängern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Für die Abgabe von Steuererklärungen bestehen gesetzliche Fristen, die für durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertretene Steuerpflichtige länger sind.

Wird eine Erklärung ohne Fristverlängerung verspätet abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Ein rechtzeitiger, begründeter Antrag ist deshalb sinnvoll, wenn sich eine fristgerechte Abgabe nicht einhalten lässt. In der laufenden Betreuung behalten wir die relevanten Fristen im Blick und beantragen bei Bedarf eine Verlängerung.

Relevant für: Laufende Steuerberatung, Jahresabschlüsse

Verwandte Begriffe: Dauerfristverlängerung (USt), Umsatzsteuer-Voranmeldung

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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