Steuerlexikon
Umwandlung
Eine Umwandlung ist die rechtliche Veränderung der Struktur eines Unternehmens, etwa der Wechsel der Rechtsform, die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften oder die Aufspaltung eines Unternehmens. Zivilrechtlich regelt das Umwandlungsgesetz die Formen, steuerlich sorgt das Umwandlungssteuergesetz unter Voraussetzungen für eine steuerneutrale Durchführung.
Das Umwandlungsgesetz (UmwG) kennt vier Grundformen: Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel. Steuerlich flankiert das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) diese Vorgänge und erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Fortführung der Buchwerte, so werden stille Reserven nicht sofort aufgedeckt und besteuert.
Umwandlungen dienen unter anderem dazu, eine Holding nachzurüsten, Geschäftsbereiche zu trennen oder die Rechtsform an eine neue Situation anzupassen. Weil zivilrechtliche, steuerliche und häufig auch Fristfragen zusammenspielen, ist eine sorgfältige Planung entscheidend, insbesondere wegen der Sperrfristen im UmwStG.
Relevant für: Umwandlung & Umstrukturierung
Verwandte Begriffe: Formwechsel, Einbringung (§ 20 UmwStG), Sperrfrist (§ 22 UmwStG), Holding
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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