Steuerlexikon
Unternehmensbewertung (steuerlich)
Die steuerliche Unternehmensbewertung ermittelt den Wert eines Unternehmens oder einer Beteiligung für steuerliche Zwecke, etwa bei Schenkung, Erbschaft oder Umstrukturierung. Sie folgt eigenen gesetzlichen Regeln und kann von einer betriebswirtschaftlichen Kaufpreisbewertung abweichen. Der ermittelte Wert bildet die Grundlage für die Steuerberechnung.
Für steuerliche Zwecke sieht das Bewertungsgesetz eigene Verfahren vor, insbesondere das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 bis 203 BewG). Es leitet den Wert typisierend aus den nachhaltigen Erträgen der Vergangenheit ab. Als Untergrenze gilt regelmäßig der Substanzwert.
Bei Schenkung und Erbschaft ist der so ermittelte Wert Ausgangspunkt für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, hier greifen für Betriebsvermögen die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG. Weil das steuerliche Ergebnis stark von den Annahmen abhängt, lohnt sich eine sorgfältige Herleitung und gegebenenfalls ein individuelles Gutachten.
Relevant für: M&A & Tax Due Diligence, Unternehmensnachfolge
Verwandte Begriffe: Verschonung von Betriebsvermögen (§§ 13a/13b ErbStG), Vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauch, Tax Due Diligence
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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