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Steuerlexikon

Verbindliche Auskunft

Eine verbindliche Auskunft ist eine im Voraus erteilte, bindende Aussage des Finanzamts darüber, wie ein noch nicht verwirklichter Sachverhalt steuerlich behandelt wird. Sie schafft Planungssicherheit bei komplexen Gestaltungen. Die Auskunft ist an Voraussetzungen geknüpft und in der Regel gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage ist § 89 Abs. 2 AO. Wer eine steuerlich bedeutsame Gestaltung plant, kann dem Finanzamt den Sachverhalt vorab darlegen und um eine verbindliche Beurteilung bitten. Erteilt das Finanzamt die Auskunft, ist es später an sie gebunden, wenn der verwirklichte Sachverhalt dem geschilderten entspricht.

Für die Bearbeitung wird eine Gebühr erhoben, die sich am Gegenstandswert orientiert. Die verbindliche Auskunft eignet sich besonders für Umstrukturierungen, Nachfolgen oder Transaktionen, bei denen die steuerlichen Folgen erheblich sind und Rechtssicherheit gewünscht ist. Der Antrag sollte den Sachverhalt genau und vollständig beschreiben.

Relevant für: Strategische Steuerberatung

Verwandte Begriffe: Betriebsprüfung, Umwandlung, Verschonung von Betriebsvermögen (§§ 13a/13b ErbStG)

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

Passende Leistungen

Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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