Steuerlexikon
Holding
Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Zweck vor allem das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist. In einer typischen Struktur hält die Holding die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Funktion, meist als GmbH ausgestaltet.
Der steuerliche Reiz einer Holding liegt vor allem in der Behandlung von Gewinnen und Verkaufserlösen auf Ebene der Kapitalgesellschaft. Schüttet eine operative GmbH an ihre Muttergesellschaft aus oder verkauft die Holding eine Beteiligung, greift die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 8b KStG. Erträge bleiben dort weitgehend steuerfrei; steuerpflichtig ist im Ergebnis nur ein pauschaler Anteil als nicht abziehbare Betriebsausgabe.
Ob sich eine Holding lohnt, hängt vom Einzelfall ab, vom Ziel (Reinvestition, Nachfolge, Verkauf), von der bestehenden Struktur und vom Aufwand. Eine Holding entfaltet ihren Vorteil dann, wenn Gewinne nicht sofort privat entnommen, sondern im Verbund gehalten und neu investiert werden.
Relevant für: Holding-Strukturen
Verwandte Begriffe: § 8b KStG (Beteiligungsertragsbefreiung), Organschaft, Thesaurierung, Einbringung (§ 20 UmwStG)
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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