Steuerlexikon
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt an der Quelle auf Kapitalerträge erhoben wird, etwa auf Dividenden und Zinsen. Die auszahlende Stelle behält die Steuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Bei privaten Anlegern hat sie in vielen Fällen abgeltende Wirkung.
Der Steuerabzug ist in den §§ 43 ff. EStG geregelt. Wer Kapitalerträge auszahlt, etwa eine Bank oder eine ausschüttende GmbH, behält die Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Für private Kapitalerträge ist die Einkommensteuer damit häufig abgegolten (Abgeltungsteuer).
Bei betrieblichen Erträgen oder bei maßgeblichen Beteiligungen kann der Steuerabzug lediglich Vorauszahlungscharakter haben und wird im Rahmen der Veranlagung angerechnet. Über Freistellungsaufträge und die Günstigerprüfung lässt sich die Belastung in bestimmten Fällen mindern. Die Kapitalertragsteuer ist damit eng mit der Abgeltungsteuer und dem Teileinkünfteverfahren verknüpft.
Relevant für: Laufende Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag, Teileinkünfteverfahren
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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