Steuerlexikon
Teileinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren ist eine Methode zur Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen aus Kapitalgesellschaften, wenn die Anteile im Betriebsvermögen gehalten werden oder ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ein Teil der Einkünfte bleibt steuerfrei, der andere Teil wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Nach § 3 Nr. 40 EStG bleibt ein Teil der Kapitalerträge steuerfrei; im Gegenzug sind die damit zusammenhängenden Ausgaben nur anteilig abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG). Der steuerpflichtige Teil unterliegt dem individuellen Einkommensteuersatz statt der pauschalen Abgeltungsteuer.
Das Verfahren ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Anteile im Betriebsvermögen liegen oder wenn ein Gesellschafter mit maßgeblicher Beteiligung für Kapitalerträge zur Regelbesteuerung optiert. Ob das Teileinkünfteverfahren oder die Abgeltungsteuer günstiger ist, hängt vom persönlichen Steuersatz und den Werbungskosten ab.
Relevant für: Strategische Steuerberatung, Holding-Strukturen
Verwandte Begriffe: Abgeltungsteuer, § 8b KStG (Beteiligungsertragsbefreiung), Progression, Kapitalertragsteuer
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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