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Steuerlexikon

Progression

Progression bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Ein höheres zu versteuerndes Einkommen wird also nicht nur absolut, sondern auch prozentual stärker belastet. Der progressive Tarif ist ein Kernprinzip der deutschen Einkommensteuer und erklärt, warum zusätzliche Einkünfte überdurchschnittlich besteuert werden können.

Der Einkommensteuertarif ist in § 32a EStG geregelt. Oberhalb des Grundfreibetrags steigt der Grenzsteuersatz zunächst progressiv an, bis er in obere Tarifzonen mündet. Entscheidend für die Belastung einer zusätzlichen Einnahme ist der Grenzsteuersatz, nicht der Durchschnittssteuersatz.

Aus der Progression ergeben sich Gestaltungsansätze: die Verteilung von Einkünften über mehrere Jahre, die Nutzung von Freibeträgen oder die Wahl zwischen Ausschüttung und Thesaurierung. Auch der Progressionsvorbehalt für bestimmte steuerfreie Leistungen wirkt sich auf den anzuwendenden Steuersatz aus. Ein Blick auf den Grenzsteuersatz hilft, Entscheidungen steuerlich einzuordnen.

Relevant für: Strategische Steuerberatung

Verwandte Begriffe: Grundfreibetrag, Teileinkünfteverfahren, Thesaurierung

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

Passende Leistungen

Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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