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Steuerlexikon

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, weil er das Existenzminimum sichert. Erst das Einkommen oberhalb dieses Betrags wird mit Einkommensteuer belastet. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst und ist Teil des Einkommensteuertarifs.

Der Grundfreibetrag ist in § 32a EStG als Bestandteil des Einkommensteuertarifs geregelt. Bis zu seiner Höhe fällt keine Einkommensteuer an; darüber beginnt der progressive Tarif. Der Gesetzgeber passt den Betrag in der Regel jährlich an, um die steuerliche Freistellung des Existenzminimums zu gewährleisten.

Für zusammen veranlagte Ehegatten verdoppelt sich der Grundfreibetrag im Ergebnis. Er wirkt sich auf alle Steuerpflichtigen aus und ist ein wichtiger Bezugspunkt bei der Planung von Entnahmen, Gehältern und Ausschüttungen. Wegen der laufenden Anpassungen sollte immer der für das jeweilige Jahr geltende Betrag zugrunde gelegt werden.

Relevant für: Laufende Steuerberatung

Verwandte Begriffe: Progression, Solidaritätszuschlag

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

Passende Leistungen

Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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