Steuerlexikon
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Sie wird in der Regel direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Mit dem Einbehalt ist die Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten.
Rechtsgrundlage ist § 32d EStG in Verbindung mit dem Kapitalertragsteuerabzug nach §§ 43 ff. EStG. Auf den festen Steuersatz kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu. Der Sparer-Pauschbetrag stellt einen Teil der Erträge frei.
In bestimmten Fällen kann statt der Abgeltungsteuer die Regelbesteuerung günstiger sein, etwa über die Günstigerprüfung oder, bei maßgeblichen Beteiligungen, über die Option zum Teileinkünfteverfahren. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Einkommenssituation ab.
Relevant für: Strategische Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Kapitalertragsteuer, Teileinkünfteverfahren, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.