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Steuerlexikon

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Die Wegzugsbesteuerung erfasst die stillen Reserven in wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn ein Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Steuerlich wird ein Verkauf der Anteile fingiert, obwohl kein Verkauf stattgefunden hat. So soll verhindert werden, dass Wertsteigerungen der deutschen Besteuerung entzogen werden.

Grundlage ist § 6 AStG in Verbindung mit § 17 EStG. Verlegt eine unbeschränkt steuerpflichtige Person mit einer maßgeblichen Beteiligung ihren Wohnsitz ins Ausland, gilt dies als Veräußerung der Anteile; die stillen Reserven werden besteuert, auch ohne Zufluss von Geld. Betroffen sind auch bestimmte unentgeltliche Übertragungen ins Ausland.

Für die Zahlung der Steuer bestehen unter Voraussetzungen Stundungs- oder Ratenmöglichkeiten. Die Wegzugsbesteuerung ist bei internationalen Lebens- und Nachfolgeplanungen ein zentrales Thema und sollte frühzeitig berücksichtigt werden, weil sie erhebliche Beträge auslösen kann, obwohl kein Liquiditätszufluss stattfindet.

Relevant für: Strategische Steuerberatung, Unternehmensnachfolge

Verwandte Begriffe: Funktionsverlagerung, Verrechnungspreise, Unternehmensbewertung (steuerlich)

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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