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Steuerlexikon

Verrechnungspreise

Verrechnungspreise sind die Preise, die verbundene Unternehmen untereinander für Lieferungen und Leistungen berechnen. Sie müssen dem entsprechen, was fremde Dritte vereinbart hätten. So wird verhindert, dass Gewinne durch konzerninterne Preisgestaltung willkürlich zwischen Ländern verschoben werden.

Maßstab ist der Fremdvergleichsgrundsatz nach § 1 AStG. Leistungen zwischen nahestehenden Unternehmen, etwa Warenlieferungen, Dienstleistungen, Lizenzen oder Finanzierungen, sind so zu bepreisen, wie es unabhängige Dritte getan hätten. Weicht der tatsächliche Preis davon ab, kann die Finanzverwaltung den Gewinn korrigieren.

Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen treffen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten (§ 90 Abs. 3 AO). Eine belastbare Verrechnungspreisdokumentation ist in Betriebsprüfungen entscheidend, um Korrekturen und Zuschläge zu vermeiden. Verrechnungspreise sind damit sowohl ein Compliance- als auch ein Gestaltungsthema.

Relevant für: Strategische Steuerberatung

Verwandte Begriffe: Funktionsverlagerung, Betriebsprüfung, Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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