Steuerlexikon
Vermögensverwaltende GmbH (Spardosen-GmbH)
Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, deren Zweck nicht ein operatives Geschäft, sondern das Halten und Verwalten von Vermögen ist, etwa von Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien. Weil Gewinne in der Gesellschaft bleiben und nicht sofort privat entnommen werden, wird sie umgangssprachlich auch „Spardosen-GmbH“ genannt. Sie kommt vor allem dann in Betracht, wenn Kapital langfristig thesauriert und wieder angelegt werden soll.
Der steuerliche Reiz liegt in der Behandlung von Kapitalerträgen auf Ebene der Gesellschaft. Dividenden aus Streubesitz und Zinsen unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer; Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalbeteiligungen und Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen bleiben dagegen nach § 8b KStG weitgehend steuerfrei, weil dort pauschal ein kleiner Anteil als nicht abziehbare Betriebsausgabe gilt. Solange die Gewinne in der GmbH bleiben und neu investiert werden, entsteht ein Stundungs- und Zinseszinseffekt gegenüber der sofortigen privaten Versteuerung.
Hält die Gesellschaft eigenen Grundbesitz und ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig, kann unter den Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG die erweiterte Kürzung die Gewerbesteuer auf die Grundstückserträge vermeiden. Der Vorteil entfaltet sich allerdings erst, wenn die Erträge dauerhaft im Unternehmen bleiben; bei einer Ausschüttung an die Gesellschafter kommt die zweite Besteuerungsebene hinzu. Ob sich eine vermögensverwaltende GmbH lohnt, hängt von der Anlagestrategie, dem Anlagehorizont und den laufenden Kosten der Gesellschaft ab.
Relevant für: Holding-Strukturen, Strategische Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Holding, § 8b KStG (Beteiligungsertragsbefreiung), Thesaurierung, Gewerbesteuer
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
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