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Steuerlexikon

Share Deal / Asset Deal

Share Deal und Asset Deal sind die beiden Grundformen eines Unternehmenskaufs. Beim Share Deal werden die Anteile an der Gesellschaft erworben, beim Asset Deal die einzelnen Wirtschaftsgüter. Welche Variante steuerlich und haftungsrechtlich günstiger ist, hängt von der Situation beider Seiten ab und ist oft ein zentraler Verhandlungspunkt.

Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile am Rechtsträger; das Unternehmen bleibt mit allen Verträgen, Rechten und Verbindlichkeiten bestehen. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände und Verträge übertragen, was eine genaue Bezeichnung der Objekte erfordert.

Steuerlich unterscheiden sich beide Wege deutlich: Der Asset Deal ermöglicht dem Käufer häufig neues Abschreibungsvolumen, während der Verkäufer beim Share Deal von Beteiligungsprivilegien profitieren kann. Käufer- und Verkäuferinteressen laufen hier oft gegeneinander. Eine Tax Due Diligence liefert die Grundlage, um die passende Struktur zu bestimmen.

Relevant für: M&A & Tax Due Diligence

Verwandte Begriffe: Tax Due Diligence, Unternehmensbewertung (steuerlich), § 8b KStG (Beteiligungsertragsbefreiung)

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.

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