Steuerlexikon
Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist die nachträgliche, vollständige Berichtigung oder Nachholung unrichtiger oder unterlassener Angaben gegenüber dem Finanzamt. Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kann sie zur Straffreiheit führen. Die Anforderungen sind streng und einzelfallabhängig, eine Selbstanzeige sollte niemals ohne fachkundige Beratung erfolgen.
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist in § 371 AO geregelt. Sie verlangt insbesondere Vollständigkeit über alle betroffenen Zeiträume und die fristgerechte Nachzahlung der hinterzogenen Steuern nebst Zinsen. Es bestehen Sperrgründe, etwa wenn die Tat bereits entdeckt ist oder eine Prüfung angekündigt wurde.
Dieser Eintrag beschreibt die Selbstanzeige nur allgemein und stellt keine Handlungsanleitung dar. Ob eine Selbstanzeige im Einzelfall in Betracht kommt, wie sie inhaltlich aussehen muss und welche Fristen und Risiken bestehen, ist rechtlich anspruchsvoll. Wenn Sie eine solche Situation vermuten, lassen Sie sich unbedingt vorab individuell beraten, bevor Sie tätig werden.
Relevant für: Laufende Steuerberatung
Verwandte Begriffe: Betriebsprüfung, Fristverlängerung
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
Passende Leistungen
Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.